Eine halbe Milliarde Franken für ärmere Kantone
Der neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen dürfte einen "politischen Preis" von jährlich 525 Mio. Franken verursachen - eine Mehrausgabe zu Gunsten der finanzschwachen Kantone.
Wie sollen die Einnahmen von Kantonen und Bund gerecht verteilt werden? – Über eine Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) wird in der Schweiz seit Jahren heftig debattiert. Der aktuelle Anlauf hat bereits im Winter einen Dämpfer erlitten: Der Entwurf für die Neuregelung stiess bei der Vernehmlassung auf heftige Kritik.
Nun folgt die Reaktion, der Vorschlag für einen Härteausgleich: Ohne einen Härteausgleich stünden acht finanzschwache Kantone ungewollt auf der Verliererseite, erklärte der Kommunikations-Delegierte des Finanzministeriums, Daniel Eckmann, am Donnerstag (26.04.) vor den Medien.
Der neue Härteausgleich im «Jahrhundertprojekt» NFA müsste zu zwei Dritteln durch den Bund (350 Millionen) und zu einem Drittel durch die Kantone (175 Millionen) finanziert werden. Dies als staatspolitischer Preis für eine politisch tragfähige und als gerecht empfundene Neugestaltung des Finanzausgleichs, die den Bundesstaat über die sichtbaren Finanzströme hinaus stärke und auf allen Ebenen Effizienzgewinne bringe, sagte Eckmann.
Eckmann verwies auf die bereits im Winter gemachten Erfahrungen: Man habe nach der Vernehmlassung gemerkt, dass das bereinigte Konzept zwar in der Stossrichtung, nicht aber im Zahlenwerk befriedige. Auch wenn Korrekturen gegenüber dem heutigen Finanzausgleich gewollt waren, so wären Kantone zum Teil massiv belastet worden, die als eher finanzschwach einzustufen sind.
Finanzstarker Kanton Schwyz profitierte zu sehr
Obwalden, Freiburg, Appenzell (AR), Waadt, Neuenburg und Jura sowie Zürich und Nidwalden würden laut Eckmann beim Übergang zum neuen Finanzausgleich aus verschiedenen, teils strukturellen Gründen in politisch untragbarem Mass schlechter gestellt, während beispielsweise das finanzstarke Schwyz profitiert hätte.
Der Härteausgleich würde dazu führen, dass alle Kantone, die ein deutlich unterdurchschnittliches Fiskalpotenzial aufweisen, als Gewinner aus dem neuen Finanzausgleich hervorgingen. Der Beitrag sei neben den zu erwartenden Effizienzgewinnen als Investition in ein Projekt zu betrachten, das dem Staat als Ganzem einen grossen Nutzen bringe, wenn die Akzeptanz zur Umsetzung da sei, so Eckmann.
Ob die Ausgaben als befristete Übergangslösung oder auf Dauer konzipiert werden soll, ist noch offen.
Die Finanzdirektorenkonferenz und das Eidgenössische Finanzdepartement wollen Ende Mai eine erste politische Bewertung des Projektes vornehmen; die Botschaft ans Parlament soll im Herbst vorliegen. In Kraft treten kann der NFA voraussichtlich frühestens 2005/2006.
swissinfo und Agenturen
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