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EU-Grenzgänger erhalten neu Arbeitslosengeld vom Beschäftigungsland

Die EU-Sozial- und Arbeitsminister haben am Donnerstagabend in Luxemburg entschieden, dass neu das Beschäftigungsland Grenzgängern Arbeitslosenentschädigung bezahlen muss. (Symbolbild) KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI sda-ats

(Keystone-SDA) EU-Grenzgänger sollen neu Arbeitslosengeld vom Beschäftigungsland erhalten: Das haben die EU-Staaten am Donnerstagabend entschieden. Wird die Schweiz dereinst diese Regelung möglicherweise übernehmen, wird das für sie Mehrkosten bedeuten.

Eigentlich hätten sich die EU-Arbeits- und Sozialminister bereits am Donnerstagmorgen auf die neuen Regelungen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme einigen sollen: Doch es kam anders. Denn Luxemburg pochte für sich auf eine Sonderregelung – nämlich eine siebenjährige Übergangsfrist für die Einführung des Systemwechsels für Grenzgänger. Vorgesehen sind lediglich zwei Jahre.

So soll künftig das Beschäftigungsland einem Grenzgänger Arbeitslosenentschädigung bezahlen. Dies gilt aber erst, wenn der Grenzgänger zuvor mindestens drei Monate in diesem Land gearbeitet hat. Heute bezahlt das Land, in dem der Grenzgänger wohnt. Vom Beschäftigungsland gibt es lediglich eine kleine Kompensationszahlung im Falle von Arbeitslosigkeit.

Der luxemburgische Arbeitsminister Nicolas Schmit begründete in der Debatte seine Forderung mit der Überlastung der luxemburgischen Arbeitsagentur bei der Betreuung von vielen zusätzlichen Arbeitslosen: “Bei uns sind 45 Prozent der Arbeitenden Grenzgänger.” Bei einem Systemwechsel müsste das Grossherzogtum wohl mit einem markanten Anstieg der Arbeitslosen rechnen. Gemäss Schmit reichen deshalb die zwei Jahre nicht aus, um die Arbeitsagenturen auszubauen.

Widerstand Frankreichs

Portugal, Litauen und Griechenland zeigten Verständnis für die Situation des Grossherzogtums. Unnachgiebig gab sich neben Polen und Ungarn hingegen auch Frankreich, das mit seinen vielen Bürgern, die als Grenzgänger in Luxemburg arbeiten, von der neuen Regelung finanziell profitieren würde.

“Die finanzielle Belastung wird damit gerecht auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt”, sagte die französische Ministerin Muriel Pénicaud und forderte eine möglichst schnelle Umsetzung der neuen Regelungen.

Aufgrund der unterschiedlichen Meinungen entschied die bulgarische EU-Ratspräsidentschaft, den Entscheid über die Vorlage auf später zu vertagen, um noch einen Kompromiss zu finden.

Luxemburgs Speziallösung

Dieser sieht nun vor, dass Luxemburg in den ersten zwei Jahren, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, den Nachbarländern etwas höhere Kompensationszahlungen als heute pro arbeitslosen Grenzgänger bezahlen wird.

In den darauffolgenden drei Jahren wird das Grossherzogtum diese Zahlungen schrittweise pro Jahr von 60 über 80 bis 100 Prozent pro arbeitslosen Grenzgänger an das jeweilige Nachbarland bezahlen. Als Basis gelten die Arbeitslosenansätze der Nachbarländer.

Danach hat Luxemburg noch zwei Jahre Zeit, entweder bei hundertprozentiger Übernahme der Arbeitslosenkosten so weiter zu fahren oder das neue Grenzgänger-System zu übernehmen. Die Entscheidung liegt beim Grossherzogtum. Nach der insgesamt siebenjährigen Übergangsfrist muss der Systemwechsel aber definitiv vollzogen sein.

Acht Staaten hatten Vorbehalte

Trotz des erzielten Kompromisses gab sich Schmit nicht zufrieden: “Es ist keine gute Lösung.” Gleichzeitig habe er aber nicht das Risiko eingehen können, den Systemwechsel innerhalb von zwei Jahren vollziehen zu müssen. Daher habe er sich der Stimme enthalten.

Die Minister von sieben weiteren Staaten – Deutschland, Österreich, Niederlande, Belgien, Dänemark, Zypern und Malta – hatten sich ebenfalls enthalten oder dagegen gestimmt. Doch die acht EU-Staaten hatten keine Sperrminorität, um die neuen Regelungen zu verhindern.

Als nächstes muss sich nun das EU-Parlament auf eine Position einigen, was für den Herbst vorgesehen ist. Anschliessend wird es sich mit den EU-Staaten auf einen Kompromiss einigen müssen. Erst dann kann die Vorlage definitiv verabschiedet werden.

Mögliche Folgen für die Schweiz

Sind diese neuen EU-Regeln dereinst in Kraft, könnte sich auch für die Schweiz die Frage stellen, ob sie diese übernehmen wird. Denn diese Vorschriften garantieren laut EU-Kommission, dass im Rahmen der Personenfreizügigkeit “niemand, der in einen anderen Mitgliedstaat zieht, seinen Sozialschutz verliert”. Aus diesem Grund hatte auch die Schweiz damals die aktuell geltenden EU-Vorschriften freiwillig übernommen.

Würde die Schweiz mit ihren rund 320’000 Grenzgängern das neue System übernehmen, könnte dies zu Ausgaben eines “höheren dreistelligen Millionenbetrags” führen, wie Cornelia Lüthy, Vizedirektorin im Staatssekretariat für Migration (SEM), Anfang Woche in Brüssel sagte.

Gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ist die Schweiz jedoch nicht verpflichtet, diese neuen EU-Regelungen zu übernehmen. “Solche Änderungen des EU-Rechts werden nicht automatisch übernommen.”

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