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Der Weko-Entscheid

Die Wettbewerbs-Kommission hat die "Nichtdiskriminierungs-Klausel" in den Verträgen der Kreditkarten-Firmen verboten.

Händler dürfen künftig je nach Zahlungsmittel unterschiedliche Preise verlangen.

Für jeden Kauf, der mit einer Kreditkarte getätigt wird, muss der Verkäufer dem Kreditkarten-Unternehmen eine Kommission bezahlen. Diese kann mehrere Prozente des Kaufpreises ausmachen.

Mit der so genannten «Nichtdiskriminierungs-Klausel» in den Verträgen der Kreditkarten-Unternehmen wird den Händlern untersagt, die Kommission auf die Kreditkarten-Nutzer zu überwälzen oder Kunden, welche andere Zahlungsmittel verwenden, unterschiedliche Preise zu verlangen.

Die Wettbewerbs-Kommission (Weko) entschied, dass diese Klausel gegen das Kartellgesetz verstösst. Die vier grössten Kreditkarten-Firmen (Cornèr Banca, Europay, Swisscard AECS und UBS Card Center) würden mittels ihrer marktbeherrschenden Stellung die Preissetzungs-Freiheit beschränken.

Ärger bei den Kreditkarten-Firmen

Die Kreditkarten-Unternehmen, die mit dem Bezahlen via Plastik jährlich rund 1 Mrd. Franken verdienen, zeigen ob dem Weko-Entscheid wenig Freude. Man will den Entscheid juristisch anfechten.

Der Weko-Beschluss schade der Volkswirtschaft und gehe überdies von der irrigen Annahme aus, Bezahlungen in bar seien kostenlos, kritisiert Jean-Marc Hensch von Swisscard AECS. «Auch Barbezahlungen verursachen Kosten: Man muss das Personal mit Wechselgeld ausrüsten, den Ertrag zur Bank bringen und mehr für Sicherheit ausgeben.»

Freude auf Konsumenten-Seite

Bei der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hingegen herrscht Freude. Der Weko-Entscheid müsse transparent umgesetzt werden und dürfe nicht dazu führen, dass die Preise ungerechtfertigt erhöht würden, sagt Geschäftsführerin Jacqueline Bachmann.

Darüber hinaus seien die Kreditkarten-Kommissionen zu senken, fordert Bachmann. Im internationalen Vergleich müssten in der Schweiz nach wie vor zu hohe Kommissionen bezahlt werden.

Felix Münger und Agenturen

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