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Einführung von Drogenschnelltests im Strassenverkehr

Im Kanton Bern werden Fahrzeuglenker, bei denen Verdacht auf Drogen- oder Medikamentenkonsum besteht, künftig zur Abgabe einer Urinprobe aufgefordert. Die Polizei erhofft sich von der Einführung eines neuen Drogenschnelltests weniger Unfälle.

Der Test wird bereits seit rund einem Monat angewandt und ist 1995 in einem nationalen Feldversuch breit erprobt worden, wie die verantwortlichen der Kantonspolizei Bern und des Instituts für Rechtsmedizin der Uni Bern am Dienstag (03.07.) vor den Medien bekanntgaben. Ähnliche Tests finden in anderen Kantonen und in der Stadt Bern bereits Verwendung.

Auf dem Polizeiposten

Durchgeführt wird der Test – analog dem Blastest bei Alkohol – nur bei klaren Verdachtsmomenten, wie Peter Sieber, Chef Verkehr der Kantonspolizei Bern ausführte. Kontrolliert werde ein Fahrzeuglenker, der durch seine Fahrweise auffalle, bei dem sich beim Atemlufttest aber kein Alkoholkonsum nachweisen lasse.

Durchgeführt wird der Urintest auf einem Polizeiposten oder in anderen Räumlichkeiten, in denen die notwendige Diskretion gewährleistet ist.

Innert sechs bis zehn Minuten kann festgestellt werden, ob ein Fahrzeugführer Cannabis, Opiate, Kokain, Methadon, Amphetamine (Aufputschmittel) oder Benzodiazepine (Beruhigungs- und Schlafmittel) eingenommen hat.

Ist das Testresultat positiv, verläuft das Verfahren analog jenem nach einem positiven Atemlufttest: Es wird eine ärztliche Blutprobe entnommen, die den für den Verlauf des Verfahrens entscheidenen Nachweis über die Beinträchtigung der Fahrtüchtigkeit zu liefern hat.

«Effizientes Instrument»

Der Test liefere der Polizei ein effizientes Instrument, mit dem sich ein Verdacht bereits vor Ort erhärten lasse, sagte Sieber. Im Falle eines negativen Resultats werde damit eine teure Blutanalyse im Labor von vorneherein verhindert. Eigentliches Ziel der Einführung sei jedoch die Unfallverhütung.

Hohe Dunkelziffer

Im Kanton Bern kam es 1999 zu insgesamt 65 Unfällen, die nachweislich auf den Einfluss von Drogen oder Medikamenten zurückzuführen waren, wie Sieber sagte.

Im Vergleich mit den 1065 Unfällen nach Alkoholmissbrauch scheine diese Zahl vernachlässigbar klein; zu beachten sei jedoch, dass die Zahl der Unfälle in Verbindung mit Drogen- oder Medikamentenkonsum in den letzten Jahren prozentual stark angestiegen sei. Zudem werde eine hohe Dunkelziffer vermutet.

Nur Übertretung

Die Einführung des Tests geht laut Sieber jedoch nicht mit einer
Gesetzesänderung einher: Auch im Kanton Bern wird das Fahren unter
Drogeneinfluss (FuD) als blosse Übertretung behandelt, sofern die
Verkehrsregelverletzung nicht als gross erscheint.

Das Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ) ab 0,8 Promille wird dagegen überall als Vergehen behandelt. Geht es nach dem Willen des Bundesrates, soll das FuD mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes künftig dem FiaZ gleichgestellt werden. Der Nationalrat behandelt das Geschäft voraussichtlich in der Herbstsession.

swissinfo und Agenturen

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