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Exportkontrolle für Waffen soll vereinfacht und verbessert werden

Der Bundesrat will die Gesetzgebung beim Export und Import von strategisch heiklen Gütern straffen, um die Wirtschaft zu entlasten. Das Bewilligungsverfahren soll vereinfacht werden, die Kontrolle jedoch gleich streng bleiben.

Der Bundesrat hat am Mittwoch (24.05.) ein entsprechendes Paket von Änderungen im Waffen-, Kriegsmaterial-, Sprengstoff- und Güterkontrollgesetz an das Parlament überwiesen.

Abgeschafft werden Doppelbewilligungen und solche Bewilligungen, die kaum etwas zu wirksamen Exportkontrollen beitragen. Wie das Eidgenössische Volswirtschaftsdepartement (EVD) mitteilte, betrifft dies Fabrikationsbewilligungen und einzelne Grundbewilligungen für Kriegsmaterial.

Der Bundesrat soll auch die Möglichkeit erhalten, für Durchfuhren von Kriegsmaterial Erleichterungen oder Ausnahmen vorzusehen. Aber es sollen auch Lücken geschlossen werden; beispielsweise soll der Einzelhandel mit Kriegsmaterial von der Schweiz aus im Ausland bewilligungspflichtig werden.

Mit der Revision sollen die vier Gesetze auch rechtssystematisch besser voneinander abgegrenzt werden. Gesamthaft soll das heute bestehende Kontrollniveau erhalten bleiben.

Die Vorlage geht auf eine Motion der freisinnigen Ständerätin Erika Forster zurück, die vom Bundesrat eine administrative Entlastung der Wirtschaft verlangte.

swissinfo und Agenturen

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