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Gegen Lohnexzesse in der Finanzbranche

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht will das Lohn- und Bonussystem der Finanzbranche strenger regeln. Sie hat die Anhörung zu einem Rundschreiben eröffnet, worin die Anforderungen an die Vergütungspraxis der Branche festgelegt werden.

Das Rundschreiben soll am 1. Januar 2010 in Kraft treten, wie die Finanzmarktaufsicht (Finma) am Mittwoch mitteilte. Die Grossbank UBS muss sich allerdings bereits im laufenden Jahr an die Grundsätze des Rundschreibens halten.

Das Regelwerk soll dazu beitragen, dass Vergütungssysteme «keine Anreize für unangemessene Risiken schaffen, welche die Stabilität von Finanzinstituten gefährden können».

Variable Vergütungen (Boni) sollen laut der Finma «langfristig und nachhaltig am ökonomischen Gewinn unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten für alle eingegangenen Risiken» ausgerichtet werden.

Zudem wird der Verwaltungsrat nach den Vorstellungen stärker in die Pflicht genommen. Er soll verantwortlich für die Vergütungspolitik des gesamten Finanzinstituts zeichnen und muss die Vergütungen in einem Vergütungsbericht offenlegen.

Die Anhörungsfrist zum Rundschreiben läuft bis zum 14. August 2009.

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