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Kartellverfahren gegen Schweizerische Bundesbahnen SBB eröffnet

Die Schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) wegen Verdachts auf Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Bahn eröffnet.

Die Schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) wegen Verdachts auf Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Bahn eröffnet.

Wie die Kartellbehörde am Mittwoch (23.02.) mitteilte, geht es um einen Konflikt mit einer Tochtergesellschaft der Privatbahnen Mittelthurgaubahn und Südostbahn sowie dem Reisebüro Mittelthurgau.

Die entsprechende Tochtergesellschaft, die Lokoop AG, führt seit dem 1. Mai letzten Jahres auf dem SBB-Netz im Grossraum St. Gallen und im St. Galler Rheintal Postpakettransporte für die Post durch.

Die SBB unterbreiteten der Lokoop eine Offerte für Serviceleistungen in den Bahnhöfen St. Gallen, Rorschach, Frauenfeld, Landquart und Chur, jedoch nur als Gesamtpaket. Die entsprechende Offerte verunmöglichte es laut Wettbewerbskommission der Lokoop, einzelne Serviceleistungen selber oder durch Dritte erbringen zu lassen.

Das Sekretariat der Weko kam zum Schluss, dass das Anbieten von Serviceleistungen im Gesamtpaket eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellen könnte. Das Kartellgesetz verbietet einem marktbeherrschenden Unternehmen, andere Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs zu behindern.

Verboten sind auch die Erzwingung unangemessener Preise oder sonstiger Geschäftsbedingungen. Und die Netzzugangsverordnung vom 25. November 1998 sieht vor, dass Serviceleistungen auch bei anderen Unternehmungen als der Infrastrukturbetreiberin zugekauft werden können.

Die Untersuchung gegen die SBB wurde laut Weko 16. Februar eröffnet.

Die SBB begrüsste die Ankündigung der Weko, die SBB-Offerte für Serviceleistungen an die Lokoop AG auf fünf Ostschweizer Bahnhöfen zu untersuchen. Nach Ansicht der SBB stehe es aber Unternehmen offen, die Serviceleistungen als Gesamtpaket zu offerieren. Auch mit zahlreichen anderen konzessionierten Transportunternehmen gebe es Verträge. Die Serviceleistungen würden dabei zu gegenseitig vereinbarten Tarifsätzen erbracht. Bisher habe es nie Anlass zu Unstimmigkeiten gegeben.

SRI und Agenturen

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