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KOSA-Initiative nicht die Lösung zur Rettung der AHV

Keystone

Die Gewinne der Schweizerischen Nationalbank sind nicht das richtige Instrument, um die Finanzierung der Altersversicherung zu sichern. Dies ist die Meinung einer Mehrheit des Stimmvolks.

Parlament und Parteien sind jedoch in den nächsten Jahren gefordert, neue Wege zur Sicherung des durch die zunehmende Überalterung der Gesellschaft bedrohten Sozialwerks zu präsentieren.

Das Schweizer Stimmvolk will keine Experimente mit der Nationalbank, auch nicht für die angeschlagene AHV. Auch wenn Initiativen es immer schwer haben, ist das Nein zur KOSA-Initiative im Vergleich mit anderen Initiativen ein schlechtes Resultat.

Die Gegner der Volksinitiative “Nationalbankgewinne für die AHV” des Komitees Sichere AHV (KOSA) hatten vor einer Schwächung der Nationalbank gewarnt und den Zufluss der Gewinne an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) als Mogelpackung ohne nachhaltige Wirkung bezeichnet.

Argumente, die beim Stimmvolk anscheinend auf offene Ohren gestossen sind. Die Befürworter allerdings fürchten, dass nun eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer droht. Denn dass die AHV mehr Geld benötigt, ist für alle Parteien klar.

Schweiz wird immer älter

Daher gilt es in Zukunft, nach weiteren möglichen Lösungen zur Finanzierung dieses Sozialwerks zu suchen, denn die Schweizer Bevölkerung wird immer älter. Die Lebenserwartung steigt, während immer weniger Kinder geboren werden.

Die demografische Entwicklung hat einen grossen Einfluss auf die Reserven der AHV. Sie bedroht das Gleichgewicht zwischen Arbeitnehmenden und Pensionierten, das Solidaritätsprinzip, dank dem die AHV überhaupt funktionieren kann. Während 1950 sechs Aktive einen Rentner finanzierten, sind es heute noch vier und 2040 wohl nur noch deren zwei.

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AHV

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) ist eine Grundversicherung, die den Existenzbedarf garantiert für Rentnerinnen und Rentner ab 65 Jahren, Waisen, Witwen und Hilflose. Sie ist obligatorisch und wird zu rund 80% von Beiträgen der Erwerbstätigen und Arbeitgeber finanziert. Den Rest übernehmen der Bund und die Kantone.

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Nun ist die Politik gefordert

Mit der Initiative hätte der Verteilschlüssel für die Gewinne der Nationalbank geändert werden sollen. Statt zwei Dritteln für die Kantone und einem Drittel für den Bund wären in Zukunft alle Notenbankgewinne in die AHV geflossen – bis auf eine fix zugesicherte Milliarde für die Kantone.

Wegen der angespannten Situation der AHV kommt die Politik öfters mit Lösungsvorschlägen zur Finanzierung des Sozialwerks.

So hatte Innenminister Pascal Couchepin bereits vor Jahren vorgeschlagen, das Rentenalter zu erhöhen, das derzeit bei 65 Jahren liegt. Dieser Vorschlag hatte grosse Proteste ausgelöst.

Unter den anderen Vorschlägen findet sich eine Rentenkürzung – eine Idee der politischen Rechten – oder eine erneute Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Eine langfristige Lösung tut Not, denn mit dem Nein zur Initiative kann die Sozialversicherung nur kurz aufschnaufen, weil nun der indirekte Gegenvorschlag zum Zug kommt: 7 Mrd. Franken aus dem Verkauf der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank (SNB) sollen in die AHV fliessen.

swissinfo, Christian Raaflaub

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Überschüssige Goldreserven

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht 1999 hiess das Stimmvolk die neue Schweizerische Bundesverfassung gut, welche die Goldbindung des Schweizer Frankens aufhob. Darauf entschied die Schweizerische Nationalbank (SNB), die Hälfte (rund 1300 Tonnen) ihrer Goldreserven über die nächsten Jahre zu verkaufen. Seit 2004 werden die Gewinne aus dem Verkauf auf Bund (1/3) und Kantone (2/3) aufgeteilt.

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Die Eidgenossenschaft wird laut dem vom Parlament verabschiedeten indirekten Gegenvorschlag 7 Mrd. Franken an den AHV-Fonds einzahlen.

Dieses Geld stammt aus dem Bundesanteil des Verkaufs der überschüssigen Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Der Verkauf wurde möglich, weil die Schweiz die Bindung des Frankens an den Goldkurs aufgehoben hatte.

Laut Bundesverfassung wurden zwei Drittel dieser rund 21 Mrd. Franken an die Kantone verteilt und ein Drittel an den Bund. Die Kantone haben ihr Geld bereits erhalten. Es wurde grösstenteils dazu eingesetzt, die öffentliche Verschuldung zu reduzieren, aber auch für Investitionen.

Eine Initiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) wollte diese Gewinne der AHV zukommen lassen. Ein Projekt der Landesregierung wollte einen Drittel des Gewinns aus dem Verkauf an die Kantone, einen Drittel an die AHV und einen Drittel an eine Solidaritätsstiftung verteilen. Beide Ideen wurden von Stimmvolk abgelehnt.

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