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Schweiz prüft Sanktionen

Ob die Schweiz die EU-Sanktionen gegen Simbabwe autonom umsetzt, muss der Bundesrat entscheiden. Keystone Archive

Die Schweiz klärt, ob sie den EU-Sanktionen gegen Simbabwe folgen soll. Die Finanzbeziehungen mit Simbabwe sind jedoch gering und Waffenausfuhren nicht erlaubt.

Waffenausfuhren in das südafrikanische Land sind über das Kriegsmaterialgesetz abgedeckt und bereits jetzt nicht mehr möglich, wie EDA-Sprecherin Daniela Stoffel-Fatzer am Dienstag auf Anfrage sagte.

Von Sanktionen nicht überrascht

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) verfolge die Situation in Simbabwe seit geraumer Zeit und sei deshalb von den von der EU verhängten Sanktionen nicht überrascht worden.

«Wir prüfen im Moment, ob die Sanktionen nachvollzogen werden», sagte Stoffel weiter. Die Schweiz habe bisher jeweils autonom die Sanktionen der UNO umgesetzt. In diesem Fall handle es sich jedoch um Sanktionen der Europäischen Union (EU). Letztendlich ist ein Bundesratsentscheid nötig, um die Sanktionen wie die Reisebeschränkungen oder Kontensperren in Kraft zu setzen.

114 Millionen auf Schweizer Banken

Die Finanzbeziehungen Simbabwes mit der Schweiz sind gemäss den Statistiken der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sehr gering. Laut den jüngsten verfügbaren Zahlen der Nationalbank hatte das Land Ende 2000 bei Banken in der Schweiz Guthaben in der Höhe von 114 Mio. Franken.

Ein Jahr zuvor waren es noch 150 Mio. Franken gewesen. Hinzu kamen Ende 2000 Treuhandguthaben Simbabwes bei den Banken in der Schweiz von 72 Mio. Franken, verglichen mit 68 Mio. Franken ein Jahr zuvor. Der Blick auf die Guthaben aller afrikanischer Staaten bei Banken in der Schweiz zeigt, dass der Anteil Simbabwes bloss 1,3 Prozent ausmacht.

swissinfo und Agenturen

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