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So will der Bundesrat die Schweizer Banken künftig regulieren

Das Publkium hört sich den Live Geldcast an.
Wie weiter mit den Banke? Der Geldcast Live aus dem Polit-Forum Bern zur Bankenregulierung. Live Fabrik GmbH

Ein Jahr nach dem Ende der Credit Suisse präsentiert der Bundesrat seine Vorschläge für die künftige Bankenregulierung. Er will damit verhindern, dass im Notfall auch die UBS vom Staat gerettet werden muss. Weitreichende Massnahmen fehlen allerdings.

Mit mehr als dem dreifachen seiner Jahresausgaben ging der Schweizer Staat vor rund einem Jahr ins Risiko, um die Credit Suisse vor dem unkontrollierten Kollaps zu bewahren. Bis zu 250 Milliarden an Liquiditätshilfen der Nationalbank – teilweise abgesichert durch den Bund – und eine 9-Milliarden-Garantie an die UBS ermöglichten den Notverkauf der Schweizer Traditionsbank an die UBS. Seither ist die UBS die einzige global systemrelevante Bank mit Hauptsitz in der Schweiz.

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Genau darum könnte sie im Notfall auch nicht einfach an eine andere inländische Bank verkauft werden. Die UBS wäre dafür schlicht zu gross. Und auch ein Notverkauf an eine ausländische Grossbank wäre schwierig. Das hat mit juristischen Hürden zu tun: Zustimmen müssten einem solchen Verkauf nämlich nicht nur die Schweizer Behörden, sondern auch die ausländischen.

Der Bundesrat will die UBS stärker machen

Damit bleiben für einen möglichen Notfall bei der UBS nur zwei realistische Varianten: Eine temporäre oder dauernde Verstaatlichung oder ein geregelter Konkurs. Damit es nicht so weit kommt, schlägt der Bundesrat nun ein Massnahmenpaket zur künftigen Bankenregulierung vor. Sie lassen sich grob in drei Kategorien zusammenfassen.

Erstens will der Bundesrat die Liquiditätsversorgung durch die Nationalbank erweitern. Im Notfall soll die SNB sowohl über ihre ordentlichen als auch ihre ausserordentlichen Instrumente mehr Geld zur Verfügung stellen können. Das ist vor allem bei den ordentlichen Instrumenten bemerkenswert. Das darum, weil die Schweizerische Nationalbank bereits heute in eigener Kompetenz entscheiden könnte, mittels dieses Instruments grosszügiger Notkredite zu gewähren. Offensichtlich möchte der Bundesrat das nun aber zu einem politischen Thema machen – obwohl die Nationalbank gemäss Verfassung eine umfassende Unabhängigkeit geniesst.

Die Finma fordert eine Bussenkompetenz

Zweitens soll die Finanzmarktaufsicht (Finma) mehr Instrumente bekommen. So sollen die Banken beispielsweise im Voraus festlegen, welche Manager:innen wofür zuständig sind. Damit soll es einfacher werden, die Verantwortlichkeiten innerhalb der Bank zuzuordnen – um nötigenfalls Strafmassnahmen wie ein Berufsverbot zu erlassen. Eine Bussenkompetenz will der Bundesrat nur prüfen – obwohl sich die Finma sehr aktiv dafür eingesetzt hat.

SWI-Podcast-Gastgeber Fabio Canetg mit den Gästen des Live-Podcasts.
Geldcast-Moderator Fabio Canetg mit Fabian Renz (Bundeshaus-Podcast «Politbüro» des Tages-Anzeigers), Lukas Hässig (Inside Paradeplatz) und Alexandra Janssen (CEO von ECOFIN Portfolio Solutions und Co-Moderatorin im Wirtschaftspodcast “Börsenstrasse Fünfzehn”). Live Fabrik GmbH

Ein dritter Regulierungsbereich betrifft die Eigenkapitalanforderungen an die Banken. Die sollen nur in einzelnen Bereichen verschärft werden. Dabei steht das Stammhaus – quasi die Muttergesellschaft einer Bank – im Fokus. Heute muss das Stammhaus einer Bank vergleichsweise wenig Eigenkapital halten. Das darum, weil sie die Beteiligungen an ihren Tochterfirmen mit nur rund 60 Prozent Eigenkapital unterlegen muss. Zudem erlaubt eine Spezialregelung der Finma, dass Banken ihre Tochterfirmen unter Umständen zu überhöhten Werten bilanzieren dürfen.

Bei der Credit Suisse wurde mitunter auch das zum Problem. Das darum, weil sie Verluste gemacht hätte, wenn sie ihre zu hoch bewerteten Tochterfirmen verkauft hätte. Und das wiederum hätte das schlecht kapitalisierte Stammhaus in zusätzliche Schieflage gebracht.

Die UBS darf weiter wachsen

Neu soll nun zumindest die Eigenkapitalunterlegung für Tochtergesellschaften im Stammhaus erhöht werden. Um wie viel, sagt der Bundesrat allerdings nicht. Ebenfalls sieht er davon ab, die Eigenkapitalanforderungen grundsätzlich zu erhöhen. So soll der maximale Verschuldungsgrad einer Bank – die Leverage Ratio – unangetastet bleiben. Das, obwohl namhafte Experten einer Erhöhung der ungewichteten Eigenkapitalanforderungen begrüsst hätten – darunter etwa Daniel Zuberbühler, der ehemalige Direktor der Schweizer Finanzmarktaufsicht. Er hat im Geldcast eine Verdreifachung dieser Anforderungen angeregt.

Ebenso will der Bundesrat die progressive Eigenkapital-Komponente nicht erhöhen. Damit gemeint ist eine Eigenkapitalanforderung, die überproportional mit der Grösse der Bank steigt. Eine Erhöhung der progressiven Komponente hätte es für die UBS noch teurer gemacht, weiter zu wachsen. Offenbar will der Bundesrat den Wachstumsbestrebungen von UBS-CEO Sergio Ermotti nun aber keine weiteren Steine in den Weg legen.

Als nächstes will der Bundesrat nun zuwarten, bis der Bericht der parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Credit Suisse vorliegt. Das wird voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres der Fall sein. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen dann die nötigen Verordnungs- und Gesetzesanpassungen erarbeiten und in die Vernehmlassung geschickt werden. Eine Inkraftsetzung der ersten Massnahmen ist damit frühestens im zweiten Halbjahr 2025 realistisch. Für Regulierungsvorhaben, die eine Gesetzesanpassung brauchen, dürfte es sogar noch mindestens ein bis zwei Jahre länger dauern.

Die grosse Bankendebatte zu den vorgeschlagenen Regulierungsmassnahmen hören Sie im neuesten Geldcast:

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