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Zwischenbilanz des Preisüberwachers

Preisüberwacher Werner Marti will auch Fragen des Datenschutzes bei der Veröffentlichung von Konsumentenpreisen geklärt haben. Keystone

Telekommunikation, Strommarkt und das Gesundheitswesen sind gegenwärtig im Visier von Preisüberwacher Werner Marti.

Im laufenden Jahr will Marti die Mietleitungs-Preise der Swisscom unter die Lupe nehmen. Dies sagte er am Montag in Bern bei der Präsentation des Jahresberichtes. Marti will namentlich die Vorwürfe der Eidgenössischen Kommunikations-Kommission (ComCom) gegen den «Blauen Riesen» prüfen. Diese will bei der Swisscom massiv überhöhte Preise festgestellt haben.

Cablecom und Swisscom unter der Lupe

Im letzten Jahr hatte Marti durchgesetzt, dass die Gebühren für den Swisscom-Telefonanschluss nicht teurer wurden. Der Swisscom hatte eine Erhöhung um rund 25 Prozent vorgeschwebt. Der Bundesrat entschied sich aber auf Martis Empfehlung hin gegen den Antrag der Swisscom. Die Obergrenze für den analogen Telefonanschluss blieb damit vorerst bei 25,25 Franken.

Aktuell beschäftigt sich der Preisüberwacher mit Cablecom, der grössten Kabelnetzbetreiberin. Diese hatte angekündigt, ihre Monatsgebühren schweizweit auf 22 Franken (vor Abgaben) festzulegen. Da die Verhandlungen für eine einvernehmliche Regelung gescheitert seien, habe er in diesem Fall ein Entscheidverfahren eingeleitet, sagte Marti.

Er werde sich nicht von Refinanzierungs-Druck bei der Cablecom nach ihrem Verkauf an dei britische NTL beeeinflussen lassen, so Marti. «Das Monopol hat nicht das Recht, die Spekulationsgewinne aus dem Verkauf auf die Konsumenten abzuwalzen.»

Hohe Stromkosten

Aktiv mitgearbeitet habe die Preisüberwachung an der Verordnung zum Elektrizitätsmarkt-Gesetz, hiess es weiter. Bei diesem Kampf gegen überhöhte Monopolgewinne, gehe es um mehrere Milliarden, sagte Rafael Corazza, Leiter vom Büro des Preisüberwachers.

Ein scharfes Auge haben die Preisüberwacher auf die Kosten, die von den Anbietern auf den Preis des Transports von Elektrizität umgelegt werden können. Für deren Berechnung haben die Überwacher eine Methode entwickelt, die ungerechtfertigte Preiserhöhungen verhindern soll.

Datenschutz kontra Preistransparenz

Die Preisüberwachung habe ihr Ziel erreicht, die Transparenz bei den Zahnarzttarifen zu erhöhen, hiess es weiter. Drei Umfragen ermöglichten Patientinnen und Patienten, das Preisniveau ihrer Zahnärzte zu beurteilen und gegebenenfalls den Arzt zu wechseln.

Allerdings könnte hier das Datenschutzgesetz der Preisüberwachung einen Strich durch die Rechnung ziehen. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat gegen die Veröffentlichung der erhobenen Preise Einwände erhoben.

Deshalb sollte die Frage um die Publikation dieser Daten von der Datenschutzkommission beurteilt werden, sagte Marti. Seines Erachtens darf der Datenschutz nicht den Wettbewerb verdrängen. Gegebenenfalls wäre eine Revision des Datenschutzgesetzes und eine Unterstellung der zahnärztlichen Leistungen unter die Preisbekanntgabe-Verordnung zu prüfen.

swissinfo und Agenturen

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