Heute in der Schweiz
Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
Zu den Aufgaben der Regierung gehört es, sich auf das Schlimmste vorzubereiten und einen Notfallplan zu haben. In unserer digitalisierten und auf Geldtransaktionen basierenden Welt kann das Schlimmste auch ein Ausfall des Internets sein.
Doch keine Sorge: Wie der Bundesrat versichert, werden Sie in der Schweiz auch ohne Netz und ohne Bargeld in der Tasche künftig weiterhin einkaufen können. Ich hoffe, das beruhigt Sie.
Ich wünsche Ihnen eine gute Lektüre
In einer zunehmend digitalisierten Welt ist das Risiko eines Ausfalls des Internets eine grosse Sorge. Am Montag hat die Regierung einen Plan vorgestellt, der bis Ende nächsten Jahres ermöglichen soll, Einkäufe mit der Kredit- oder Debitkarte auch ohne Netzverbindung zu bezahlen.
Mit dieser Methode soll im Moment des Bezahlvorgangs die Transaktion akzeptiert, die Daten sollen jedoch nicht an das ausstellende Unternehmen übermittelt werden. Sie verbleiben nur im System des Geschäfts und werden übertragen, sobald das Netz wieder verfügbar ist. Dieser Mechanismus funktioniert aber nicht mit dem Smartphone oder im Ausland ausgestellten Karten.
Eine sofortige Überprüfung der tatsächlichen Deckung zum Zeitpunkt der Zahlung ist so aber nicht möglich. Um das Missbrauchsrisiko zu begrenzen, wird es mit dem neuen System nur möglich sein, Waren des täglichen Bedarfs zu kaufen. Daher soll es vor allem in Lebensmittelgeschäften, Apotheken und Tankstellen eingeführt werden.
Das in einigen nordeuropäischen Ländern bereits aktive System ist jedoch nicht frei von Kritik. Einer der wichtigsten Kritikpunkte betrifft im Fall eines Cyberangriffs die Verlagerung der Verantwortung von den Banken auf die einzelnen Läden.
Wenn jemand Ihre Identität stiehlt, um ein Verbrechen zu begehen, würden Sie wahrscheinlich alles tun, um den Schaden wiedergutzumachen. In einer ähnlichen Situation befanden sich die Schweizer Behörden und haben jetzt eine neue Regelung eingeführt, die Wirkung zeigt.
«This call is from Swiss police», ertönt es aus dem Telefonhörer. Ein Anruf, den viele Menschen in der Schweiz in letzter Zeit wiederholt erhalten haben. Natürlich handelt es sich dabei nicht wirklich um die Schweizer Polizei – erkennbar vor allem am fehlenden Akzent –, sondern um einen der vielen Betrugsversuche, bei denen Kriminelle sich als Beamte ausgeben, um Geld zu erpressen.
Die beim Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) gemeldeten Fälle dieser Art sind jedoch pro Monat von 400 auf weniger als 100 im Juli gesunken, nachdem eine Massnahme eingeführt wurde, die Telekommunikationsunternehmen zur Identifizierung von Anrufen aus dem Ausland verpflichtet, die Schweizer Nummern missbrauchen.
Das BACS bleibt jedoch wachsam: Im ersten Halbjahr hat es 27’128 freiwillige Meldungen und 200 Pflichtmeldungen zu Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen erhalten.
In der Schweiz kann der erste Schritt in die Arbeitswelt eine angenehme oder schlimme Erfahrung sein. Ein Artikel von RTS Info befasst sich mit dem Thema der Ungleichbehandlung junger Menschen, die während ihres Studiums ein Praktikum absolvieren.
RTS zitiert einerseits die Erfahrung eines Praktikanten in einem multinationalen Pharmaunternehmen. Er erhält einen Monatslohn zwischen 2000 und 3000 Franken, kostenlose Mahlzeiten und Kaffee, Zugang zum Fitnessstudio sowie eine Betreuungsperson und ein für sein Studium nützliches Projekt. Andererseits wird eine junge Frau vorgestellt, die unentgeltlich für eine NGO gearbeitet hat. «Die ganze Arbeit wird von den Praktikantinnen und Praktikanten erledigt und die verantwortliche Person ist absolut nicht präsent», berichtet sie. Man habe ihr Schulungen versprochen, doch daraus sei nichts geworden.
Diese Ungleichheiten sind unter anderem auf das Fehlen eines Bundesgesetzes über die Vergütung von Praktika zurückzuführen. Die Regeln, wo es sie gibt, sind kantonal oder in Gesamtarbeitsverträgen festgehalten. Laut dem Studierendenverband Lausanne sorgen die hohe Nachfrage und das geringe Angebot an Praktikumsplätzen dafür, dass Unternehmen die Kriterien nach eigenem Ermessen festlegen. Das birgt die Gefahr von Lohndumping und tangiert die Chancengleichheit. Ein unbezahltes Vollzeitpraktikum anzunehmen, setzt nämlich entweder ein hohes persönliches Vermögen oder familiäre Unterstützung voraus.
Laut dem Soziologen Dominique Glaymann übersteigt das Problem die finanzielle Dimension. Stellen, die früher «Junior»-Berufsprofilen vorbehalten waren, würden heute systematisch mit Praktikantinnen und Praktikanten besetzt. Dies ist ein Paradoxon für ein System, das darauf ausgelegt ist, die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entzug der Schweizer Staatsbürgerschaft in einem besonderen Fall bestätigt, in dem ein Mann staatenlos werden könnte. Der Entzug der Schweizer Staatsbürgerschaft erfolgt nur unter aussergewöhnlichen Umständen, beispielsweise bei der Unterstützung terroristischer Organisationen.
Der 36-jährige Mann wurde in Bosnien und Herzegowina geboren und erhielt als Kind die Schweizer Staatsbürgerschaft. Im Jahr 2021 wurde er in Frankreich zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt, da er die Vorbereitung von Terroranschlägen unterstützt und mehrere Propaganda- und Rekrutierungskanäle für terroristische Organisationen wie den Islamischen Staat betrieben hatte.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ordnete daraufhin den Entzug der Schweizer Staatsangehörigkeit an und argumentierte, der Mann habe schwere Verbrechen begangen und dem Schweizer Ansehen geschadet. Der Betroffene legte jedoch Beschwerde gegen diesen Entscheid ein. Er machte unter anderem geltend, er sei einer doppelten Strafverfolgung ausgesetzt und riskiere, staatenlos zu werden, da er auf die bosnische Staatsbürgerschaft verzichtet habe.
Das Gericht befand jedoch, das Problem der doppelten Sanktion bestehe nicht, weil die Ausbürgerung ein Verwaltungsakt und keine Strafe sei. Das Risiko der Staatenlosigkeit wurde in diesem Fall als akzeptabel eingestuft, da eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass der Verzicht auf die bosnische Staatsangehörigkeit in Wirklichkeit ein Trick gewesen sei, um das Verfahren in der Schweiz zu umgehen. Eine Beschwerde ist noch bei der übergeordneten Instanz möglich, dem Bundesgericht.
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