13. AHV: Neuer Angriff auf die Auslandrenten
Die SVP nimmt die 13. AHV ins Visier, die im Dezember erstmals ausgezahlt wird. Ausgewanderte sollen keine erhalten, schlägt Nationalrat Didier Calame vor.
Ein Jahr vor den eidgenössischen Wahlen bläst die SVP zu einem neuen Angriff auf die Schweizer Diaspora. In einer MotionExterner Link fordert Nationalrat Didier Calame eine «Beschränkung der 13. Rente auf Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz».
Gegenüber Swissinfo begründet Calame: «Rentenbezüger im Ausland haben ein Recht auf die AHV, aber nicht auf eine 13. Auszahlung. Oft wandern sie aus wirtschaftlichen Gründen bewusst in Länder aus, wo das Leben billiger ist. Sie sparen also Kosten.»
Er habe bereits kritische Reaktionen von Ausgewanderten aus Portugal, Thailand und der Dominikanischen Republik erhalten, sagt Calame weiter. «Das sind alles Länder mit tiefen Lebenshaltungskosten. Man braucht dort weniger Geld. Das beweist, dass ich recht habe.»
Nicht der erste Angriff auf die Auslandrenten
Die Idee zu seiner Motion kam Calame bei den Debatten um die Finanzierung der 13. AHV. Diese kostet den Bund voraussichtlich schon dieses Jahr 4,2 Milliarden Franken, und dann jährlich wiederkehrend rund 5 Milliarden Franken. Finanziert ist dies noch nicht, bisher konnte sich das Parlament erst auf unvollständige oder befristete Finanzierungen einigen.
«Weil die Finanzierung der AHV eine wachsende Herausforderung darstellt, ist es unerlässlich, die verfügbaren Mittel auf diejenigen zu konzentrieren, die in unserem Land leben und tatsächlich unter den hohen Preisen leiden», schreibt Calame in seiner Motion.
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Bereits im Abstimmungskampf um die Einführung der 13. AHV machte die SVP Stimmung gegen die Auslandrentner. «Auslandschweizer sind die grössten Egoisten, die es gibt», wetterte Publizist Markus Somm damals als Einflüsterer der SVP-Führung. Parlamentarier:innen sprachen von «Luxusrentnern im Ausland.»
Konsternierte Auslandschweizer
In der Community der Auslandschweizer:innen sorgt die aktuelle Idee, über die das Nachrichtenportal cash.chExterner Link zuerst berichtet hat, für Empörung. Josef Schnyder, der die Schweizer Community in Thailand vertritt, kommentiert: «Die SVP macht unmissverständlich klar, wie sie zu den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern steht: AHV-Beiträge einzahlen – ja. Gleiche Rechte im Alter – nein.»
Matthias Anderegg aus Thailand fragt: «Sind Schweizerinnen und Schweizer weniger wert, sobald sie im Ausland leben? Wer ein Leben lang Beiträge an die AHV geleistet hat, sollte seinen Lebensabend dort verbringen können, wo er möchte, ohne benachteiligt zu werden.»
Daniel Hunziker, Direktor der Auslandschweizer-Organisation, schreibt auf Anfrage von Swissinfo kurz und knapp: «Die ASO lehnt Kürzungen von Leistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ab.»
Verliert die SVP ein Jahr vor den Wahlen mit diesem Schachzug die Sympathien der Auslandschweizer? Zu Swissinfo sagt Didier Calame: «Ehrlich gesagt, an die Wahlen 2027 habe ich beim Verfassen dieser Motion nicht gedacht, so funktioniere ich nicht. Aber es könnte natürlich bei diesem Elektorat einen kleinen Einfluss haben.»
Im Ausland sind die Renten tief
Bei Auslandrenten wird kein Unterschied ausgewiesen, was die Staatsangehörigkeit betrifft. Sie gehen nicht nur an Auslandschweizer, sondern zu zwei Dritteln an ausländische Staatsangehörige, meist ehemalige Gastarbeiter, die nach der Pensionierung in ihre Heimat zurückgekehrt sind.
Motionär Didier Calame sagt: «Für mich sind das alles Auswanderer. Es hat nichts mit der Staatsangehörigkeit der Rentenbezüger zu tun. Die Idee der 13. AHV war, etwas gegen die gestiegenen Lebenshaltungskosten im Inland zu unternehmen.»
Diese Grafik zeigt, an wen die Auslandrenten gehen:
Auslandschweizer und ausländische Staatsangehörige: Beide Anteile sind in den vergangenen Jahren gestiegen, allerdings nicht überproportional stark zum Inland. Das Gesamt-Budget der AHV wuchs genauso.
Der Fokus der SVP auf die Auslandrenten hat die Höhe der Rentensumme bisher aber kaum je berücksichtigt. Die SVP führte bereits im Abstimmungskampf 2024 an, dass fast jeder und jede dritte AHV-Bezüger:in im Ausland lebt.
Das ist korrekt, wie diese Grafik zeigt:
Relevant ist aber auch: Längst nicht jeder dritte Rentenfranken geht ins Ausland. Sondern nur 14% der gesamten Rentensumme.
Diese Grafik zeigt die Entwicklung der letzten 25 Jahre:
Das ist so, weil die Auslandrenten im Durchschnitt viel tiefer sind. Eine durchschnittliche Monatsrente in der Schweiz betrug 2025 1970 Franken, eine im Ausland 702 Franken. Wer eine durchschnittliche Auslandrente bezieht, käme in der Schweiz ohne Ergänzungsleistungen also kaum über die Runden. Eine Auslandrente kostet die Schweiz etwa den Drittel einer Inlandrente.
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Das Sparpotenzial eines Verzichts auf die Auszahlung der 13. AHV-Rente ins Ausland läge auf Basis der Zahlen von 2025 gerechnet bei rund 14% der neu anfallenden Ausgaben.
Warum der Bundesrat dagegen ist
Der Bundesrat empfiehlt die Motion von Didier Calame zur Ablehnung und verweist auf das Recht, insbesondere auf die Personenfreizügigkeit mit der EU und die Schweizer Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten. Dort gelte der Grundsatz der Gleichbehandlung.
«Staatsangehörige der betreffenden Staaten haben dieselben Rechte wie schweizerische Staatsangehörige», schreibt der Bundesrat. «Es besteht kein Spielraum, um im Ausland lebende Anspruchsberechtigte anders zu behandeln als in der Schweiz wohnhafte Versicherte.» Zudem garantiere der Verfassungstext allen Bezügerinnen und Bezügern eine 13. Altersrente.
Hohe Gesundheitskosten
Die SP International erinnert in einer Stellungnahme daran, dass die Lebenshaltungskosten im Ausland nicht überall tiefer als in der Schweiz sind. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer müssten zudem oft private Krankenversicherungen abschliessen, die insbesondere mit zunehmendem Alter deutlich teurer sein können. «Ist eine solche private Versicherung nicht verfügbar, müssen sie einen erheblichen Teil ihrer Gesundheitskosten selbst tragen», schreibt der Co-Präsident der SP International, Christophe Margot. «Auch deshalb sind sie auf die 13. AHV-Rente angewiesen.»
Eine maximale Jahresrente für eine Person liegt aktuell bei 32’760 Franken – inklusive 13. Rente. Die Rentenhöhe hängt von Dauer und Höhe der Einzahlungen ab, die eine Person während ihres Erwerbslebens geleistet hat.
Editiert von Pauline Turuban
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