Wie transparent ist eine Schweizer Spitalrechnung wirklich?
In der Schweiz erhalten Patient:innen laut Gesetz eine Kopie von den vom Spital ausgestellten Rechnungen. Sie sollen damit die Möglichkeit haben, die erbrachten Leistungen zu überprüfen, eventuelle Fehler zu melden und ein besseres Bewusstsein für die Gesundheitskosten zu entwickeln. Doch für Laien sind diese Rechnungen oft schwer zu entziffern.
Am 13. April 2026 erhielt Umberto Marcucci in Italien eine Krankenhausrechnung über fast 67’000 Franken. Anlass war die Behandlung seines Sohnes, der beim Silvesterbrand in Crans-Montana verletzt worden war.
Andere Jugendliche, die ebenfalls vom Brand betroffen waren und ebenfalls für einige Stunden im selben Spital im Kanton Wallis behandelt wurden, erhielten Rechnungen über rund 17’000 Franken.
In dem Teil der Rechnung von Marcucci, der die Kosten erläutern soll, erscheint nur ein einziger Tarifposten: eine technische Beschreibung («komplexe Intensivbehandlung…»), ein Code, eine Zahlenfolge und schliesslich die Gesamtkosten der Behandlung.
Dokumente dieser Art landen regelmässig in den Briefkästen, und zwar vorwiegend in der Schweiz. Seit 2022 verpflichtet Artikel 42 des KVG die Anbieter von Gesundheitsleistungen nämlich, den Patient:innen eine Kopie der an den Versicherer gesendeten Rechnung zu übermitteln.
Das erklärte Ziel ist Transparenz: dass die in Rechnung gestellten Leistungen überprüft, Fehler gemeldet und Kosten bewusst wahrgenommen werden.
Marcucci bat die Finanzabteilung des Spitals, ihm zu erklären, wie man zu diesem Betrag gekommen sei und warum es Unterschiede zu den Rechnungen der anderen Jugendlichen gebe, erhielt jedoch keine Antwort. Auch der damalige Präsident des Walliser Staatsrats gab ihm diesbezüglich keine Antwort.
Inwieweit können Betroffene eine Schweizer Spitalrechnung tatsächlich überprüfen? Und was können sie tun, wenn sie nicht einverstanden sind?
In einem Land, in dem die Gesundheitsausgaben zu den höchsten der Welt gehören und die Versicherungsprämien ständig steigen, handelt es sich nicht um eine technische Kleinigkeit. Denn Patient:innen können nicht dazu beitragen, Kosten einzudämmen, die sie nicht verstehen.
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Wie entsteht ein Betrag?
In der Schweiz werden seit 2012 akute Spitalaufenthalte – im Gegensatz zu psychiatrischen oder rehabilitativen Aufenthalten, für die andere Systeme gelten – nicht leistungsbezogen abgerechnet, sondern mit einer Fallpauschale.
Es gibt rund 1070 Gruppen, die klinisch ähnliche Fälle zusammenfassen. Die Zuordnung eines Spitalaufenthalts zu einer Gruppe «ist ein vollständig standardisierter Prozess», schreibt Simon Hölzer, Geschäftsführer der SwissDRG AG. Das Unternehmen entwickelt die Tarife im Auftrag von Kantonen, Versicherern und Spitälern.
Nach der Entlassung wandeln spezialisierte Kodierer die Diagnosen und Eingriffe in standardisierte Codes um. Die Zuordnung zu einer Gruppe erfolgt dann durch eine Software auf der Grundlage dieser Codes und weiterer Daten wie beispielsweise des Alters.
Jede Gruppe hat festgelegte Kosten, die dann mit dem Basissatz des Krankenhauses (der jährlich mit den Versicherern ausgehandelt wird) multipliziert werden, um den Endbetrag zu erhalten. Da die Basissätze «von Krankenhaus zu Krankenhaus variieren», schreibt Hölzer, «entstehen für denselben medizinischen Fall je nach Einrichtung unterschiedliche Kosten».
Der Patient sieht nur das Endergebnis: den Code, die offizielle Beschreibung und die Multiplikation. «Für den einzelnen Patienten ist das Verständnis möglicherweise eingeschränkt», schreibt Hölzer.
Anhand des SwissDRG-Katalogs lässt sich die Endabrechnung zwar leicht nachvollziehen und nachrechnen, nicht jedoch die Einstufung. Die Rechnung enthält nämlich keine detaillierten Diagnosen und Verfahren, die zur Zuordnung dieser Gruppe und damit dieses Codes geführt haben.
Diese Auslassung, erklärt Hölzer, ist beabsichtigt. Zum einen dient sie dem Datenschutz, da «eine Rechnung ein Verwaltungsdokument ist, das oft von nichtmedizinischem Personal bearbeitet wird».
Zum anderen hängt sie damit zusammen, dass das Dokument «dazu gedacht ist, die endgültige Abrechnungseinheit darzustellen, nicht die detaillierten medizinischen Daten».
Zwei Krankenhausaufenthalte, die von aussen betrachtet identisch erscheinen, können aus legitimen Gründen zu unterschiedlichen Rechnungen führen: Komplikationen, die den Fall in eine teurere Gruppe verschieben, Zusatzzahlungen für «Hochrisikopatienten und kostenintensive Patienten, einschliesslich Verbrennungsopfer», oder Zuschläge für die Intensivpflege, erklärt Hölzer.
Diese Faktoren fliessen jedoch in die Kodierung ein und erscheinen nicht auf der Rechnung.
Transparent für wen?
«Offiziell dient die Kopie dazu, dass der Patient überprüfen kann, ob sie korrekt ist», sagt Anne-Sylvie Dupont, Professorin für Sozialversicherungsrecht an den Universitäten Genf und Neuenburg und Co-Direktorin des Instituts für Gesundheitsrecht.
«Inoffiziell besteht der Grund aber auch darin, dass der Patient so sieht, wie viel das System kostet – und sich vielleicht schuldig fühlt», da die Kosten jedes Einzelnen auf die Beiträge aller umgelegt werden.
«Für mich ist eine Rechnung klar, weil ich das System sehr gut kenne. Aber für jemanden, der es nicht kennt, ist sie unmöglich zu verstehen», sagt sie. Ein eklatanter Fehler – beispielsweise eine Herzoperation, die jemandem in Rechnung gestellt wird, der sich das Bein gebrochen hat – würde sofort ins Auge fallen.
Aber festzustellen, ob der richtige Code verwendet wurde, ist «sehr, sehr schwierig». Wenn man zwischen zwei ähnlichen Codes wählen muss, fügt Dupont hinzu, sei die Überprüfung «meistens unmöglich».
Es ist kein Zufall, dass Fragen zu Rechnungen ein wiederkehrendes Thema bei der Schweizerischen Patientenorganisation (SPO) sind, einer gemeinnützigen Organisation, die Beratung zu Patientenrechten anbietet.
Eine Sprecherin erklärt gegenüber Swissinfo, dass Patient:innen in der Regel «das Datum der Behandlung erkennen, nicht aber die einzelnen Tarifpositionen, Abkürzungen und die Fachsprache».
Die Rechte der Patient:innen und ihre Grenzen
Der erste Schritt für diejenigen, die eine Rechnung nicht verstehen, ist die Kontaktaufnahme mit der Rechnungsstelle des Spitals, die erklären kann, wie die Rechnung erstellt wurde, so SwissDRG. Die Patient:innen können auch den Kodierungsbericht und den Entlassungsbericht anfordern.
Man kann sich auch an den Versicherer wenden und ihn bitten, den Fall zu prüfen, erklärt prio.swiss, der Verband der Schweizer Krankenkassen. Patient:innen können konkrete Angaben wie die Dauer des Krankenhausaufenthalts überprüfen, doch die fachliche Überprüfung «erfordert Fachkenntnisse».
Die Prüfungen der Versicherer ihrerseits betreffen in der Regel den Versicherungsschutz, allfällige «formale Fehler oder Doppelabrechnungen» sowie die Plausibilität der Leistungen auf der Grundlage der vom Spital übermittelten Daten.
«Das System basiert grösstenteils auf gegenseitigem Vertrauen», bestätigt Dupont. «Wenn Sie eine Rechnung für eine Blinddarmoperation erhalten, wird der Versicherer nicht überprüfen, ob Sie die Operation tatsächlich hatten. Vielmehr sucht er nach wiederkehrenden Mustern, wie zum Beispiel einem Krankenhaus mit einer weit über dem Durchschnitt liegenden Kaiserschnittrate.»
Wenn Zweifel bestehen bleiben
«Es gibt nur sehr wenige Möglichkeiten, gegen eine Rechnung vorzugehen, wenn Ihr Versicherer sagt: ‚Okay, danke für den Hinweis, aber wir bezahlen sie trotzdem‘», betont Dupont.
Der Patient kann sich an die Ombudsstelle der Krankenversicherung wenden, die kostenlose Beratung und Vermittlung anbietet, aber keine Entscheidungen trifft. Auf Wunsch kann er vom Versicherer eine formelle Entscheidung einfordern, gegen die er Rechtsmittel einlegen kann.
Für viele Patienten lohnt sich das jedoch nicht, wie die SPO feststellt: Der von ihnen zu tragende Anteil der Rechnung ist selten so hoch, dass sich der Gang zu einem Anwalt rechtfertigen lässt.
Korrekturen finden statt, so prio.swiss, aber «oft diskret und nicht immer für die Versicherten selbst sichtbar». Die Versicherer können ein Spital auch bei den kantonalen Behörden melden, doch von aussen ist es schwer zu erkennen, was in solchen Fällen geschieht. «Solange kein Gerichtsurteil vorliegt, wissen das nur die Insider», sagt Dupont.
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«Als Transparenz getarnte Undurchsichtigkeit»
Ein im Ausland wohnhafter Patient hat in der Regel keine Schweizer Krankenkasse, an die er sich wenden kann. Sein «Versicherer» ist gemäss den Koordinationsregeln mit der EU das Gesundheitssystem seines Landes, das der Schweiz die Kosten über zwischenstaatliche Kanäle erstattet – ein Kreislauf ohne Ansprechpartner für den Patienten. Für Marcucci ist die Zustellung der Rechnung ein Fall von «als Transparenz getarnter Undurchsichtigkeit».
Gegenüber Swissinfo erklärte der Kanton Wallis, dass Fragen der Rechnungsstellung «nicht in die Zuständigkeit des Kantons fallen» und dass «in erster Linie die Versicherer für die Prüfung der Rechnungen verantwortlich sind».
Das Hôpital du Valais erklärte, die Kopie «diene lediglich dazu, den Patienten über die der Versicherung in Rechnung gestellten Leistungen zu informieren», und dass ihr keine detaillierteren Informationen beigefügt seien. Aus Datenschutzgründen lehnte es jeglichen Kommentar zu diesem Einzelfall ab.
Mögliche Verbesserungen
Laut Dupont könnten einige zusätzliche Hinweise dabei helfen, die Spitalrechnungen zu verstehen. «Man könnte Erläuterungen auf der Rückseite der für Patienten bestimmten Kopien oder auf den Websites der Spitäler hinzufügen. Das Kantonsspital Thurgau veröffentlicht beispielsweise einen Leitfaden zum Verständnis der DRG-Rechnungen.»
Auch die Beschwerdestellen, die mittlerweile in den Spitälern der Westschweiz verbreitet sind, könnten die Rechnungen erläutern, fügt sie hinzu. Doch der Verwaltungsaufwand könnte den Nutzen übersteigen. «Für mich ist es ziemlich klar, dass das System nicht transparent ist. Aber ich habe keine bessere Lösung vorzuschlagen», sagt sie.
Bleibt noch der andere Zweck der Kopie: das Kostenbewusstsein zu schärfen, um die Gesundheitsausgaben einzudämmen. Doch auch in dieser Hinsicht ist Dupont skeptisch. «Seit dreissig Jahren sehen wir, dass das nicht funktioniert.»
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Editiert von Daniele Mariani, Übertragung aus dem Italienischen: Giannis Mavris
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