Grossratskommission will Versuchsverordnungen stärker kontrollieren
Die Geschäftsprüfungskommission des bernischen Grossen Rates will die Regierung beim Thema Versuchsverordnungen stärker an die Leine nehmen. Mit einem Vorstoss fordert die Kommission, dass sie künftig ihre Zustimmung geben muss, bevor die Regierung solche Verordnungen erlassen kann.
(Keystone-SDA) Die Kommission begründete den Vorstoss mit ihren Erfahrungen aus den letzten Jahren. Sie habe bei zwei von sechs seit 2017 erlassenen Versuchsverordnungen festgestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt gewesen seien. Auch gebe es «Holprigkeiten» in den Abläufen.
Aus Sicht der GPK fehlte bei den beiden kritisierten Verordnungen ein effektiver Versuchscharakter. Sie hätten vielmehr dazu gedient, kurzzeitig Daten für einen bestimmten Zweck zu bearbeiten.
Mit dem Versuchsverordnungsrecht kann der Regierungsrat für eine beschränkte Dauer Bestimmungen erlassen, die kantonalem Gesetz widersprechen können. Die GPK bezeichnete dieses Instrument deshalb als rechtsstaatlich heikel.
Die Regierung habe damit ein Instrument, das ihr «gewichtige Handlungsspielräume» verschaffe. Die Kommission im Gegenzug habe nur eingeschränkte.
Die Motion verlangt deshalb, dass die GPK künftig eine formelle Zustimmung erteilen muss, bevor eine Versuchsverordnung erlassen wird. Zudem soll das Gesetz angepasst werden, um eine wirksame Überwachung auch nach dem Erlass zu ermöglichen.
Über den Vorstoss entscheiden wird das Berner Kantonsparlament, der Grosse Rat. Zu den Versuchsverordnungen der letzten Jahre gehörten etwa die provisorische Taxiführerbewilligung, oder das neue amtliche Bewertungssystem für Liegenschaften.
Die GPK übt die parlamentarische Oberaufsicht über den Regierungsrat und die Kantonsverwaltung aus. Sie kontrolliert insbesondere, ob die Behörden rechtmässig und wirksam handeln.