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Keine Einbürgerung wegen Bagatellbusse: Gericht rügt Kommission

Keystone-SDA

Das Aargauer Verwaltungsgericht hat das Parlament erneut wegen einer verweigerten Einbürgerung gerüffelt. Es hiess die Beschwerde eines Vaters und seines Sohnes gut. Die Grossratskommission hatte das Gesuch wegen einer Busse von 150 Franken abgelehnt.

(Keystone-SDA) Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde gut und erteilte das Kantonsbürgerrecht unter Vorbehalt der eidgenössischen Bewilligung direkt. Der Gesuchsteller lebt laut Beschwerdeentscheid seit über 20 Jahren in der Schweiz, führt erfolgreich ein Familienunternehmen, engagiert sich als Taekwon-Do-Trainer und ist ansonsten völlig straffrei.

Doch die Einbürgerungskommission (EBK) des Grossen Rates hatte das Einbürgerungsgesuch des aus Bosnien und Herzegowina stammenden Mannes und seines Sohnes im Juni 2024 abgelehnt. Zuvor hatte die Wohngemeinde das Gesuch gutgeheissen. Als Grund nannte die EBK unter dem Präsidium von SVP-Grossrat Patrick Gosteli ein Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz.

Busse von 150 Franken als Stolperstein

Der Mann war im Oktober 2022 zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen und einer Busse von 150 Franken verurteilt worden, weil er die Kontrollschilder seines Firmenfahrzeugs nach einer nicht bezahlten Haftpflichtversicherungsprämie nicht rechtzeitig abgegeben hatte. Die EBK wertete die damals laufende zweijährige strafrechtliche Probezeit als absoluten Hinderungsgrund für eine Einbürgerung.

Das Verwaltungsgericht rügte dieses Vorgehen in seinem Urteil scharf. Die Kommission habe ihr Ermessen unterschritten, indem sie das Gesuch ohne eine einzelfallbezogene Gesamtwürdigung automatisch abgewiesen habe. Nach Ansicht der Richter handelte es sich bei dem Vorfall um ein rein administratives Missverständnis mit geringem Verschulden.

Kommission muss Entschädigung bezahlen

Der Mann hatte die Angelegenheit nach seiner Rückkehr aus den Ferien sofort bereinigt und die offenen Beiträge bezahlt, wie es im Urteil heisst. Da die Probezeit bereits im Oktober 2024 abgelaufen war und sein Strafregister seither makellos ist, sei eine weitere Verweigerung der Einbürgerung sachlich unhaltbar und würde an Schikane grenzen.

Das Verwaltungsgericht erteilte das Kantonsbürgerrecht für den Vater und den Sohn deshalb direkt. Zudem muss der Kanton die Verfahrenskosten tragen, und die Einbürgerungskommission wird verpflichtet, der Familie eine Parteientschädigung von 3300 Franken zu bezahlen. (Urteil WBE.2024.259 vom 9.7.2026)

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