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Beschneidung: erstes Urteil in der Schweiz

Die Freiburger Justiz hat eine Somalierin wegen Genitalverstümmelung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Es handelt sich um das erste Urteil dieser Art in der Schweiz.

Die in der Schweiz lebende Frau hatte zugelassen, dass ihre Halbschwester in Somalia beschnitten wurde.

Das Freiburger Kinder- und Jugendamt informierte das Untersuchungsrichteramt über den Fall. Die heute 20-Jährige hatte keine Anzeige gegen ihre Halbschwester eingereicht und sich anfangs auch geweigert, gegen sie auszusagen.

Da die Beschneidung in Somalia stattgefunden hat, wo sie nicht strafbar ist, kann die Somalierin in der Schweiz nur in der Hinsicht dafür belangt werden, dass sie nichts getan hatte, um den Eingriff zu verhindern.

Es ist das erste Mal, dass es in der Schweiz zu einer Verurteilung im Zusammenhang mit Genitalverstümmelung gekommen ist, wie das Kinderhilfswerk Unicef bestätigte.

Weitere Strafverfahren laufen derzeit in den Kantonen Zürich und Genf. In Zürich handelt es sich um den ersten Fall einer Beschneidung, die in der Schweiz stattgefunden hat.

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