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Busse statt Gefängnis für Helikopterpiloten

Die Trümmer eines der zwei Unglückshelikopter auf dem Fussballfeld von Beuson im Kanton Wallis. Keystone

Das Kantonsgericht Wallis hat im bisher schwersten Helikopter-Unfall die Strafe für den überlebenden Piloten reduziert. Er wird nur mit Busse bestraft.

Zudem sprach die zweite Instanz den Chefpiloten der Air-Glacier frei und bestätigte den Freispruch des Firmenbesitzers.

Am 26. September 2000 hatten sich bei der Landung die Rotoren zweier Helikopter des Unternehmens Air-Glaciers berührt. Aus 15 Metern Höhe fielen die beiden Maschinen danach auf das Fussballfeld von Beuson im Kanton Wallis. Sieben indische Touristen und ein Pilot stürzten in den Tod.

Im Dezember 2004 wurde der überlebende Pilot zu fünf Monaten Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung, der Chefpilot der Air-Glaciers zu drei Monaten verurteilt. Beide Strafen wurden bedingt ausgesprochen. Der Firmenbesitzer wurde damals freigesprochen.

Urteile korrigiert

Das Kantonsgericht korrigierte mit seinem am Mittwoch bekannt gegebenen Entscheid die Urteile des Strafgerichts Herens und Conthey im Prozess um die Helikopterkatastrophe von Beuson vom 26. September 2000.

Zwar sprach auch die zweite Instanz den überlebenden Piloten der fahrlässigen Tötung schuldig. Er sei unmittelbar nach seinem Kollegen gestartet, so dass die beiden Maschinen gleichzeitig zur Landung ansetzten.

Das Strafmass wurde aber von einer bedingten Gefängnisstrafe von fünf Monaten auf eine Busse von 2000 Franken reduziert. Der Angeschuldigte sei durch die Folgen seiner Tat selber betroffen gewesen, begründete das Gericht das mildere Urteil.

Den Vorwurf der Sorgfaltspflicht-Verletzung sowie der Störung des öffentlichen Verkehrs liess das Gericht fallen.

Chefpilot freigesprochen

Freigesprochen wurde in zweiter Instanz der Chefpilot und Verantwortliche der Helikopterflüge in Beuson. Er war von der Vorinstanz zu drei Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden. Das Kantonsgericht erwog, er habe die Piloten nicht ungenügend instruiert.

Zudem habe er mangels entsprechender Bestimmungen davon ausgehen können, dass
sich der Beizug eines Flughelfers am Boden erübrigte.

Bestätigt hat das Kantonsgericht den Freispruch für Firmenbesitzer Bruno Bagnoud. Dieser habe die Organisation von Flügen mit mehreren Helikoptern einer befähigten Person übertragen.

swissinfo und Agenturen

Am 26. September 2000 waren im Wallis zwei Helikopter abgestürzt. Sieben indische Touristen und ein Pilot kamen ums Leben.

Es war das schwerste Helikopter-Unglück in der Geschichte der Schweizer Luftfahrt.

Das Gericht verurteilte den überlebenden Piloten und den Chef-Piloten der Air-Glaciers in erster Instanz zu bedingten Gefängnisstrafen.

Die Urteile wurden am 26. Oktober 2005 in zweiter Instanz korrigiert: Der überlebende Pilot wird nur mit einer Busse bestraft, der Chefpilot wurde freigesprochen. Der Freispruch des Firmenbesitzers wurde bestätigt.

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