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Der neue Finanzausgleich NFA im Überblick

Der neue Finanzausgleich soll die Lücke zwischen armen und reichen Kantonen verringern und Aufgaben zwischen Bund und Kantonen entflechten.

Dies sind die Kernpunkte der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) nach den Beschlüssen von National- und Ständerat:

Aufgabenentflechtung

– Für 7 Aufgabenbereiche (darunter Militär und Nationalstrassen) wird der Bund allein verantwortlich.

– 13 Bereiche (darunter die Beiträge an Sonderschulen, Behinderteneinrichtungen und Spitex) werden kantonalisiert, wobei auch hier das Prinzip gilt: “Wer zahlt, befiehlt.”

– Bei 12 Verbundaufgaben (darunter der öffentliche Regionalverkehr) arbeiten Bund und Kantone weiterhin zusammen. An die Stelle aufwandorientierter Einzelbeiträge des Bundes treten Globalsubventionen für Mehrjahresprogramme mit einem vereinbarten Ziel.

– In 9 Bereichen (darunter Strafvollzug, öffentlicher Agglomerationsverkehr und Universitäten) verlangt der NFA eine interkantonale Zusammenarbeit mit einem Ausgleich der Lasten. Die Verträge können allgemeinverbindlich erklärt, widerborstige Kantone zum Mitmachen verpflichtet werden.

Finanzausgleich

– Vom Ertrag der direkten Bundessteuer erhalten die Kantone statt drei Zehntel neu mindestens 17 Prozent, wobei der heutige Anteil für den Finanzausgleich entfällt. Wenn die Auswirkungen des Finanzausgleichs es erfordern, kann er bis auf 15 Prozent gesenkt werden.

– Ein Ressourcenausgleich, der auf das Steuerpotenzial der Kantone abstellt, ersetzt die heutigen Finanzkraftaufschläge auf den Subventionen. 2,4 Milliarden werden damit zweckfrei in die ärmeren Kantone geleitet, 1 Milliarde von den ressourcenstarken Kantonen, 1,4 Milliarden vom Bund.

– Der Beitrag der ressourcenstarken Kantone soll gemäss Ständerat mindestens zwei Drittel und höchstens drei Viertel des Bundesbeitrages ausmachen. Laut Nationalrat soll er ebenfalls mindestens zwei Drittel betragen, aber bis zu 100 Prozent der Bundesleistung ausmachen können.

– Mit jährlich 550 Millionen gleicht der Bund die nicht beeinflussbaren Sonderlasten der Gebirgskantone und der Agglomerationskantone aus.

– Damit ressourcenschwächere Kantone in der Anfangsphase nicht schlechter fahren als heute, ist ein zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Kantonen finanzierter Härteausgleich von 430 Millionen vorgesehen. Gemäss Ständerat wird er innert 24 Jahren abgebaut, gemäss Nationalrat entscheidet das Parlament über die Aufhebung.

swissinfo und Agenturen

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