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DNA-Treffer

DNA, ein in einer Doppelhelix angeordnetes chemisches Molekül. DNA双螺旋-由两股核酸卷绕而成的化学分子

Die zentrale DNA-Datenbank des Bundes gibt es seit zwei Jahren. Ein Gesetz fehlt noch. Gut 21'000 Profile sind erfasst. In über 1000 Fällen gab es Treffer.

In der DNA-Datenbank werden Profile der Desoxyribonukleinsäure (DNS, englisch DNA) gespeichert. Die DNA erhält die menschliche Erbinformation. Eine Analyse dieser Erbinformation erlaubt es, jeden Menschen (Ausnahme eineiige Zwillinge) eindeutig zu identifizieren, da jeder Mensch eine “individuelle DNA” hat.

Diese Daten sind vor allem für die Polizei hilfreich, kann doch eine Person, wenn sie am Tatort eine biologische Spur hinterlässt, identifiziert werden. Rund die Hälfte aller DNA-Profile in der Schweiz werden denn auch erkennungsdienstlich verwendet, sagt Roland Gander vom Bundesamt für Polizei (BAP) gegenüber swissinfo.

“Allerdings”, so Gander weiter, “gibt das DNA-Profil aus unserer Datenbank der Polizei Hinweise auf mögliche Täter. Die Tat selber muss dann aber nachgewiesen, sprich bewiesen, werden.”

Immer mehr Treffer

Gemäss Angaben aus dem BAP konnten aufgrund von Vergleichen seit der Gründung der Datenbank 1033 DNS-Spuren einer Person zugeordnet werden.

Die Treffer nahmen gemäss BAP kontinuierlich zu. Waren es im zweiten Halbjahr 2000 lediglich 10 Hits, wurden 2001 bereits 522 Hits gezählt. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres zählte das BAP bereits 484 Treffer.

Dabei bezog sich der Grossteil der Treffer, nämlich 441 Fälle, auf Vermögensdelikte wie Diebstahl und Raub. Relativ wenige Treffer beziehen sich auf Gewaltverbrechen: 18 Fälle von sexueller Nötigung und 9 Fälle von Tötungsdelikten.

Nicht nur gegen Verbrechen

In der Verordnung des Bundes ist genau aufgeführt, wem die zentrale Datenbank des Bundes dient und was bearbeitet werden darf. Sie ist da für “Daten und Unterlagen zu Personen, die von schweizerischen oder ausländischen Polizei-Behörden erkennungsdienstlich behandelt und dem Bundesamt zum Datenvergleich gemeldet werden.”

Weiter werden “Daten und Unterlagen zu Personen, die im Rahmen gerichts-polizeilicher Ermittlungsverfahren” bearbeitet. Auch Interpol gelangt an den Bund.

Dazu kommen “Daten und Unterlagen zu Personen, die in der Schweiz oder im Ausland vermisst werden”. DNA-Profile können auch der “Koordinationsstelle für Identitäts- und Legitimationsausweise” zur Verfügung gestellt werden.

Speichelanalyse

Mit der DNA-Analyse glauben die Polizei und die Rechtsmedizin, die Wunderwaffe gegen das Verbrechen gefunden zu haben. Denn auch die winzigsten biologischen Spuren eines Menschen erlauben die eindeutige Identifikation einer Person. DNA findet sich in jeder menschlichen Zelle.

Normalerweise erhebt der Erkennungsdienst der Polizei die Daten. Mit einem Wattebausch nimmt der Beamte, die Beamtin, einen sogenannten Wangenschleimhaut-Abstrich. Aus dem Speichel wird dann eine Formel aus zwei Buchstaben und einer Zahlenkette analysiert.

Gesetz fehlt noch

Das DNA-Profil-Informationssystem in der Schweiz wurde auf der Basis einer Verordnung errichtet. Die gesetzlichen Grundlagen werden erst geschaffen. Im September wird ein entsprechendes Gesetz vom Nationalrat beraten.

Bis jetzt reicht es, dass die Analyse angeordnet wird, “wenn sich die Massnahme als erforderlich und geeignet erweist”. Diese Regelung stösst vor allem den Datenschutzbeauftragten sauer auf. Ist eine Analyse mal erhoben und gespeichert, dann kann die Datei zu mehr als nur der Aufklärung einer Straftat verwendet werden.

Deliktkatalog gefordert

So fordert der eidgenössische Datenschutz-Beauftragte Hanspeter Thür, dass im bundesrätlichen Entwurf für das DNA-Profil-Gesetz die Delikte in einem Straftatenkatalog aufgenommen werden. Der fehlt im Entwurf.

Immerhin ist vorgesehen, dass das Massendelikt “einfacher Diebstahl” aus der Liste gestrichen wird. Doch von Schwarzfahrern und Hausbesetzerinnen können auch weiterhin DNA-Profile erstellt werden. Nur gespeichert werden dürfen die Daten nicht.

Weiter ist nicht auszuschliessen, dass DNA-Analysen in Zukunft Rückschlüsse auf Veranlagungen oder gar den Gesundheitszustand eines Menschen erlauben.

Deshalb fordert Thür, die Entnahme genetischen Materials müsse richterlich angeordnet werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Entnahme allein von der Polizei angeordnet werden kann.

Urs Maurer

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