Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

DNA – Wunderwaffe gegen Verbrechen?

DNA-Speichelprobe. Keystone

Die Schweiz will den "genetischen Fingerabdruck" vermehrt zur Verbrechens-Bekämpfung einsetzen. Dies entschied der Nationalrat.

Damit liegt die Schweiz ganz auf der Linie anderer westlichen Staaten.

Moderne Mittel zur Verbrechens-Bekämpfung haben Hochkonjunktur. Dies vor allem wenn brutale Verbrechen, wie Tötungsdelikte an Kindern und Frauen, in den Medien grosse Beachtung finden.

Die Datenbank boomt



Seit dem 1. Juli 2000 sind über 21’000 Einträge erfasst worden. Das DNA-Profil-Informations-System – eine Datenbank mit so genannt “genetischen Fingerabdrücken” – wurde im Jahr 2000 auf der Basis einer Verordnung errichtet.

Gemäss dieser bis 2004 geltenden Verordnung können DNA-Profile nicht nur von Untersuchungsrichtern, sondern auch von Polizisten angeordnet werden. Gespeichert werden können Daten nicht nur von verurteilten, sondern auch von verdächtigen Personen.

Der Straftaten-Katalog enthält Sexual- und Tötungsdelikte, aber auch Körperverletzungen, schwere Sachbeschädigungen sowie Diebstahl.

Mittels gesetzlicher Grundlage soll die DNA-Datenbank nun definitiv verankert werden.

Massentests sollen möglich sein



Der Nationalrat geht als Erstrat bei seinem Entscheid vom Mittwoch weiter als die aktuelle Regelung: Er verzichtet gänzlich auf einen Delikt-Katalog. Die DNA-Profile von allen Personen, die eines Verbrechens oder Vergehens verdächtigt werden, sollen in die Datenbank aufgenommen werden können.

Für die Aufklärung von Verbrechen will der Grosse Rat auch Massentests ermöglichen. Die Rats-Linke wollte Massen-Untersuchungen nur auf die Aufklärung von Verbrechen gegen Leib und Leben und die sexuelle Integrität beschränken, unterlag aber mit ihrem Antrag.

Keine Analyse von codierender DNA



Oppositionslos beschloss der Rat weiter, jegliche Analyse der codierenden DNA-Abschnitte, welche für Erbmerkmale und auch die Gesundheit eines Menschen verantwortlich sind, zu verbieten. In gewissen Fällen, etwa bei einem Freispruch, sollen die Profile gelöscht werden. Der Ständerat, die kleine Kammer, muss noch über die Vorlage befinden.

England und Wales sind weltweit führend



Mehrere Länder besitzen gegenwärtig DNA-Profil-Datenbanken, entweder als etablierter Routinebetrieb oder als Pilotprojekt.

Vollversionen finden sich in England und Wales, den USA, Niederlanden und auch in Deutschland. Pilotprojekte bestehen zur Zeit in Österreich, Kanada und Australien.

Die Datenbank von England und Wales stellt derzeit mit 300’000 DNA-Profilen weltweit die grösste Sammlung dar. Die dortigen Behörden erfassen jedes Jahr weitere 100’000 bis 150’000 Personen.

Zudem befassen sich nationale und internationale Arbeitsgruppen in fast allen westlichen Staaten mit Errichtung möglicher Datenbanken.

Jedem Mensch sein Profil



Das DNA-Profil ermöglicht die Zuordnung von biologischen Spuren (Blut, Sperma, Speichel, Haare usw.) zu einer Person. Es kann eine verdächtigte Täterschaft identifizieren, aber auch eine vermutete Täterschaft ausschliessen.

Gaby Ochsenbein und Agenturen

Seit Juli 2000 sind in der Datenbank rund 21’000 DNA-Profile erfasst worden.
Die akuelle Verordnung gilt bis 2004.
Der Nationalrat spricht sich für Massentests aus.
Der Nationalrat verzichtet auf einen Delikt-Katalog.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft