Einbürgerungs-Initiative knapp erfolgreich
Der Initiative der Schweizerischen Volkspartei blieben nach der Nachzählung noch 38 Unterschriften mehr als die nötigen 100'000.
Noch nie hat eine Initiative oder ein Referendum das Quorum so knapp geschafft wie nun die Einbürgerungsinitiative der SVP.
Die vom Bundesrat angeordnete Nachzählung ergab, dass die SVP für ihr Begehren insgesamt 102’326 Unterschriften eingereicht hat. Von diesen sortierte die sechsköpfige Nachzählgruppe rund 2300 als ungültig aus, womit 100’038 gültige Unterschriften verblieben, also nur gerade 38 Unterschriften mehr als die benötigten 100’000.
Noch nie hat eine Initiative oder ein Referendum das Quorum so knapp geschafft wie die Einbürgerungsinitiative der SVP. Den kleinsten Vorsprung hatte bisher mit 51 Unterschriften das NEAT-Referendum im März 1992.
Zahl sagt nichts über Erfolg aus
In letzter Zeit schafften auch zwei andere Volksinitiativen die Hürde nur mit Mühe. Die SVP-Initiative «für tiefere Krankenkassenprämien» hatte im August 2004 eine Reserve von knapp 1230 Unterschriften, jene der Gewerkschaft Travail.Suisse «für fairere Kinderzulagen» im Mai 2003 eine solche von gut 1440.
Der Politologe Georg Lutz sagte gegenüber swissinfo, dass die Zahl der Unterschriften nicht massgebend sei. «Ob genau 100’000 oder 200’000 beglaubigte Unterschriften spielt keine Rolle. 100’000 müssen es sein, und das hat diese Initiative erreicht.»
Auch sage die Zahl der Unterschriften oder die Dauer, bis sie zusammen gekommen seien, nichts über die Erfolgschancen bei der Abstimmung aus. «Denken Sie an die Initiative gegen die Beschaffung der F/A-18-Kampfflugzeuge. Da waren in kurzer Zeit 200’000 Unterschriften zusammen. Die Initiative wurde an der Urne trotzdem abgelehnt», sagt Lutz.
Mehrfach-Unterzeichnungen
Mit ihrer Initiative will die SVP dem Volk bei Einbürgerungs-Entscheiden das letzte Wort erteilen und damit zwei Entscheide des Bundesgerichts korrigieren. Den Gemeinden soll überlassen werden, welches Organ (Gemeinderat oder Gemeindeversammlung) das Gemeindebürgerrecht erteilt. Der Entscheid dieses Organs soll endgültig sein. Einbürgerungen an der Urne ohne Beschwerdemöglichkeit würden so in der Verfassung festgeschrieben.
Die überdurchschnittlich hohe Zahl von ungültigen Unterschriften bei der Einbürgerungs-Initiative ist einerseits auf viele Mehrfach-Unterzeichnungen zurückzuführen, wie Hans-Urs Wili, Leiter der Sektion Politische Rechte der Bundeskanzlei, sagte.
Gut 1000 solcher Mehrfachunterschriften wurden aussortiert, wobei rund ein Dutzend Personen das Begehren gleich vier, fünf oder sechs Mal unterzeichneten.
Strafverfahren droht
Wili wird der Bundesanwaltschaft beantragen, gegen diese ein Strafverfahren einzuleiten. Sie stehen unter dem Verdacht der Wahlfälschung, die gemäss Strafgesetzbuch mit Gefängnis oder Busse bestraft wird.
«Tatsächlich werden Personen, die eine Initiative mehrfach unterzeichnen, bestraft», so Lutz. «Wenn man sie findet.» Mehrfachunterzeichnungen erfolgten aber in der Regel nicht aus betrügerischer Absicht. «Die Sammlung dauert 18 Monate. Da kann es geschehen, dass jemand nicht mehr genau weiss, ob er oder sie nun schon mal unterzeichnet hat oder nicht.»
Gemahnt werden überdies vereinzelte Gemeinden, welche nach Ansicht der Bundeskanzlei bei der Ausstellung der Stimmrechts-Bescheinigung zu unsorgfältig gearbeitet haben. Hinweise, dass in gewissen Gemeinden vorsätzlich geschlampt wurde, fand er aber keine.
Jede Unterschrift nachkontrolliert
Weitere rund 1000 Unterschriften wurden aussortiert, weil sie auf ungültigen Unterschriftenbögen standen. Es sei etwa vorgekommen, dass auf kopierten Bögen der Titel der Initiative nicht mehr lesbar gewesen sei.
Die SVP hat auf das Zustandekommen ihrer Initiative mit grosser Erleichterung reagiert. In jedem Fall will die Partei aus den harzigen Beglaubigungsverfahren die Lehren ziehen. Denkbar ist laut Pressesprecher Roman Jäggi zum Beispiel, dass den Gemeinden künftig eine Frist von fünf oder zehn Tagen für die Beglaubigung gesetzt wird.
Tatsächlich wird jede Unterschrift nach den Gemeinden noch einmal kontrolliert. «Die Bundeskanzlei prüft und zählt wirklich jede Unterschrift, die auf den Sammelbögen steht, noch einmal», bestätigt der Politologe Georg Lutz.
swissinfo und Agenturen
Mit einer Volksinitiative kann in der Schweiz eine Änderung in der Bundesverfassung verlangt werden.
Innerhalb von 18 Monaten müssen 100’000 beglaubigte Unterschriften gesammelt werden.
Zu Beschlüssen des Parlamentes kann das Referendum ergriffen werden.
Dafür müssen innert 100 Tagen 50’000 Unterschriften gesammelt werden.
Die Einbürgerungs-Initiative der SVP ist mit 100’038 Unterschriften gültig.
Bis jetzt waren die 100’051 Unterschriften zum NEAT-Referdum die knappste Entscheidung.
Die SVP-Initiative «für tiefere Krankenkassenprämien» hatte im August 2004 eine Reserve von knapp 1230 Unterschriften.
Die Initiative der Gewerkschaft Travail.Suisse «für fairere Kinderzulagen» im Mai 2003 eine solche von gut 1440.
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