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Fall Raoul Wüthrich: Roul bekennt sich nicht schuldig!

Der elfjährige schweizerisch-amerikanische Doppelbürger Raoul Wüthrich, der seine kleine Schwester sexuell belästigt haben soll, hat sich am Montag (08.11.) vor einem US-Gericht 'nicht schuldig' bekannt. In Colorado wurde die Anklage offiziell verlesen.

Der elfjährige schweizerisch-amerikanische Doppelbürger Raoul Wüthrich, der seine kleine Schwester sexuell belästigt haben soll, hat sich am Montag (08.11.) vor einem US-Gericht ’nicht schuldig› bekannt. In der Gerichtssitzung im US-Bundesstaat Colorado wurde die Anklage offiziell verlesen.

Einen Prozesstermin gab der zuständige Richter in Golden noch nicht bekannt. Allerdings kündigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft an, die Hauptverhandlung werde nun binnen 60 Tagen stattfinden.

Sie könne sich jedoch auch eine aussergerichtliche Einigung des Falles vorstellen. Zunächst soll am Mittwoch (10.11.) eine Anhörung über einen Antrag der Verteidigung stattfinden, das gesamte Verfahren gegen Raoul einzustellen. Zur Begründung machen die Anwälte des Jungen geltend, dass sein Recht auf einen schnellen Prozess verletzt worden sei. Die vorgeschriebene 60-Tage-Frist zur Anklageerhebung nach der Verhaftung am 30. August sei bereits in der vergangenen Woche abgelaufen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft beginnt die Frist jedoch erst mit der offiziellen Anklageverlesung, in Raouls Fall wäre dies also der 8. November. Das Plädoyer auf ’nicht schuldig› gab ein Anwalt im Namen von Raoul ab.

Raouls Anwalt Arnold Wegher (Bild: links mit Brille) sagte, er sei nicht glücklich, dass erst am Mittwoch über den Antrag beraten werden solle. Wenn es nicht zur Einstellung des Verfahrens komme, sei es nun zunächst das Ziel, dem Jungen einen raschen und fairen Prozess zu sichern.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Anklageschrift den zweiten Punkt auf sexuelle Nötigung beigefügt, weil sie beim ersten Punkt, dem qualifizierten Inzest, beweisen muss, dass es sich bei Raoul und seiner Halbschwester um Blutsverwandte handelt. Dem Staatsanwalt fehlen jedoch die dafür nötigen schriftlichen Unterlagen, wie zum Beispiel Geburtsurkunden. Damit lief er Gefahr, das Verfahren gegen den Knaben mit der schweizerisch-amerikanischen Doppelbürgerschaft fallen lassen zu müssen.

Raoul soll seine fünfjährige Halbschwester im Intimbereich berührt und geküsst haben. Seine Eltern erklärten jedoch, ihr Sohn habe dem Mädchen nur bei der Notdurft helfen wollen.

Während Medienleute am Montag vom Verfahren ausgeschlossen blieben, wurde der Schweizer Honororarkonsul Walter Wyss nach Eröffnung des Verfahrens doch noch zugelassen. Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hatte zuvor schriftlich gegen einen Ausschluss der Öffentlichkeit protestiert.

Sowohl Anklage wie Verteidigung haben unterdessen zu erkennen gegeben, dass sie Interesse an einem Vergleich haben, der Raoul einen Prozess ersparen würde. Ein solcher Vergleich würde dem Knaben ermöglichen, in die Schweiz zu kommen. ‹Unter den richtigen Bedingungen würden wir Raoul sehr gerne in die Schweiz ziehen lassen›, sagte der stellvertretende Staatsanwalt Hal Sargent.
‹Wir sind durchaus bereit, über alles zu diskutieren, das im besten Interesse Raouls ist›, sagte auch Verteidiger Wegher der Nachrichtenagentur SDA.

SRI und Agenturen

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