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Geldwäscherei: Korrekturen ohne Kehrtwende

Mitglider der GPK: Brigitta Gadient, Rudolf Imhof, Peter Jossen. Keystone

Rasche Korrekturen, aber keine Kehrtwende fordert die GPK des Nationalrats bei der Geldwäscherei-Bekämpfung im Finanzdepartement. Das Aufsichtsorgan macht Bundesrat Kaspar Villiger für die Vollzugsprobleme mitverantwortlich, ohne ihm das Vertrauen zu entziehen. Villiger sprach von einer guten Auslegeordnung.

Villiger wird in dem am Freitag (29.06.) den Medien vorgestellten Bericht der Geschäftsprüfungs-Kommission (GKP) des Nationalrats ein zögerliches und rein reaktives Verhalten auf die Krise beim Vollzug des Geldwäscherei-Gesetzes (GwG) vorgeworfen. Er hätte früher eingreifen müssen, auch bezüglich des departements-internen Konflikts zwischen Rechtsdienst und Kontrollstelle. GPK-Präsident Rudolf Imhof (CVP/BL) warnte aber zugleich davor, die Vollzugs-Probleme zum Fall Villiger hochzustilisieren. Der Finanzminister habe weiterhin das Vertrauen der Kommission.

Kritisiert wird vom parlamentarischen Aufsichtsorgan auch der Rechtsdienst im Finanzdepartement. Seine Rechtsprechung auf Anzeigen der Kontrollstelle sei zweifelhaft, und die bisher gefällten geringen Bussen seien nicht geeignet, die gewünschte Präventivwirkung zu entfalten. Wenig bis gar nichts hält die GPK von dem im Januar eingesetzten Beirat der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei. Das Verhalten des Präsidenten Peter Nobel wird als untragbar bezeichnet. Das Gesetz und das darin verankerte Prinzip der Selbstregulierung wird von der Kommission nicht in Frage gestellt. Sie fordert vom Bundesrat aber rasches Handeln. Das Personal der Kontrollstelle sei aufzustocken, die seit Monaten hängigen Unterstellungsfragen müssten geklärt, die Probleme beim Konflikt zwischen Kontrollstelle und Rechtsdienst gelöst und der Beirat allenfalls abgeschafft werden.

Villiger versprach, die Vorschläge zu prüfen, und sprach von einer fairen Beurteilung der Schwachstellen. Er stellte sich aber hinter den Beirat und seinen Rechtsdienst. Der am 13. Juni ausgeschiedene Kontrollstellenchef Niklaus Huber reagierte unterdessen empört auf einen Beschwerdeentscheid des Finanz-Departements, laut dem er sich eine Verletzung von Ausstandspflichten zu Schulden kommen liess. Das EFD sprach von einem Sachentscheid. Die GPK lobte Hubers Tätigkeit ausdrücklich, will die Umstände seines Ausscheidens aber nicht untersuchen.

swissinfo und Agenturen

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