Keine Anzeichen von Folter
Der europäische Anti-Folter-Auschuss hat bei seinem letzten Besuch im Flughafen Zürich Kloten kein Anzeichen für Folter oder Misshandlungen festgestellt.
Trotzdem empfiehlt der Ausschuss Verbesserungen. Der Bundesrat hat einige bereits umgesetzt.
Der Bundesrat hat auf den letzten Bericht der Delegation des «Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe» (CPT) reagiert.
Der Ausschuss hatte in der Schweiz vom 20. bis 24. Oktober 2003 das Ausschaffungs-Gefängnis am Flughafen Zürich-Kloten sowie den Transitraum des Flughafens besucht.
In seinem im März 2004 dem Bundesrat zugestellten Bericht teilte der Ausschuss mit, keine Anzeichen von Folter oder schwerwiegender Misshandlungen festgestellt zu haben.
Der Bericht äusserte sich detailliert über die Verhältnisse im Ausschaffungs-Gefängnis und im Transitraum und richtete eine Reihe von Empfehlungen, Kommentaren und Informationsbegehren an die Schweizer Behörden.
Unmittelbar nach dem Besuch des Ausschusses im Oktober des vergangenen Jahres seien laut Bundesrat bereits die ersten Massnahmen ergriffen worden.
Empfehlungen umsetzen
Der Bundesrat will nun die weiteren Empfehlungen des europäischen Anti-Folter-Ausschusses umsetzen. Jede Person soll nach einer gescheiterten Rückschaffung im Flughafengefängnis medizinisch betreut und nötigenfalls untersucht werden.
Weiter soll Personen im Transitbereich des Flughafens Ausgang im Freien gewährt werden, teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit.
Der Bundesrat zeigt sich in seiner Stellungnahme zum Bericht befriedigt, dass der Ausschuss keine Fälle von Folter oder schwerwiegender Misshandlung gefunden habe.
Ab 2005 sollen vor allem die Bedingungen der zurückgewiesenen Passagiere oder Asylbewerber, die längere Zeit in der Transitzone des Flughafens festgehalten werden, verbessert werden.
Nicht überall einig
Der Bundesrat distanziert sich in seiner zusammen mit dem Kanton Zürich verfassten Stellungnahme von gewissen Feststellungen des Anti-Folter- Ausschusses. So ist nach Ansicht der Bundesrates das Flughafen-Gefängnis mit einer Belegung von 130 Personen vertretbar.
Der Anti-Folter-Ausschuss ist aus Ärzten, Juristen und anderen Experten zusammengesetzt. Er stützt sich auf das auf eine schweizerische Initiative zurückgehende «Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe», das von 45 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden ist.
Der Ausschuss organisiert in eigener Kompetenz regelmässig Besuche in den Mitgliedstaaten. Die Schweiz hat er bereits 1991, 1996 und 2001 besucht.
Er versteht sich nicht als Ankläger, sondern will durch eine gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden die Bedingungen des Freiheitsentzuges nötigenfalls verbessern.
swissinfo und Agenturen
Das UNO-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe wurde von der Schweiz am 2. Dezember 1986 ratifiziert.
Sie hat auch die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe am 7. Oktober 1988 unterschrieben.
Der «Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe» (CPT)hat vom 20.- 24. Oktober das Gefängnis des Flughafens Zürich-Kloten besucht.
Das Gefängnis kann 130 Personen aufnehmen, das sind für für den CPT zu viele. die Schweiz bestreitet das.
Der CPT hat seinen Bericht im März abgeliefert.
Er hat die Schweiz auch 1991, 1996 und 2001 besucht.
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