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Umstrittene Drittstaaten-Regelung

Asylsuchende in einer Werkhalle im Durchgangsheim Maienfeld (GR). (Archivbild) Keystone

Die Drittstaaten-Regelung, die der Bundesrat in der Teilrevision des Asylgesetzes vorschlägt, ist umstritten. Die Hilfswerke und die politische Linke lehnen sie ab. Die CVP begrüsst sie, und der SVP geht die Regelung zu wenig weit.

Die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) findet es in ihrem Vernehmlassungs-Schreiben ans Bundesamt für Flüchtlinge richtig, dass der Bundesrat künftig sichere Drittstaaten bezeichnen darf. Wenn sich ein Asylsuchender in einem solchen Staat aufgehalten hat und dorthin zurückkehren kann, soll auf sein Asylgesuch nicht mehr eingetreten werden.

SVP: «Halbherzige» Regelung

Für die Schweizerische Volkspartei (SVP) ist die Drittstaaten-Regelung «halbherzig». Dass neue Nichteintretens-Gründe geschaffen werden, begrüsst die Partei zwar. «Die SVP fordert aber nach wie vor die Aufnahme der Einreise über einen sicheren Drittstaat unter die Nichteintretens-Tatbestände», schreibt sie mit Blick auf ihre Asylinitiative.

Kritik an der Drittstaaten-Regelung

Keine Zustimmung findet die Drittstaaten-Regelung bei der politischen Linken. Allein schon die Definition des «sicheren Drittstaates» sei problematisch, sagt Jean-Philippe Jeannerat, Sprecher der Sozialdemokraten (SP). «Für uns könnten solche ’sicheren Drittstaaten› nur jene aus der Europäischen Union sein.»

Auch die Schweizerische Bischofs-Konferenz (SBK) und die Caritas lehnen die vorgeschlagene Drittstaaten-Regelung ab. Die Regelung würde dazu führen, dass Verfolgte, die auf dem Landweg in die Schweiz kommen, nicht mehr zu einem Asylverfahren zugelassen würden, moniert das Hilfswerk.

Ähnlich begründet die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) ihre Ablehnung. Asylsuchende würden dazu verleitet, die Unwahrheit über ihren Flucht- und Reiseweg zu erzählen und Dokumente zu vernichten, hält die SFH fest.

Auch Härtefallregelung spaltet

Einen Vorbehalt meldet die CVP bei den Ersatz-Massnahmen bei nicht vollziehbaren Wegweisungen an. Sie verlangt «Zurückhaltung gegenüber neuen Rechtsansprüchen». Der Bundesrat will, dass sechs Jahre nach der Anordnung einer vorläufigen Aufnahme ein Anspruch auf eine Jahresaufenthalts-Bewilligung entsteht.

«Inakzeptabel» sind die «Rechtsansprüche» für die SVP. Ebenfalls ablehnend zeigen sich die Freisinnigen: Die vorgeschlagene Regelung lade geradezu ein, durch Verfahrens-Verzögerungen das Aufenthaltsrecht «zu ersitzen». Zudem würden so andere Ausländer gegenüber Asylsuchenden schlechter gestellt.

Die Caritas begrüsst zwar den Systemwechsel bei der Härtefallregelung von der vorläufigen Aufnahme zu einer Jahresaufenthalts-Bewilligung. Sie lehnt indes ab, dass die Frist von vier auf sechs Jahre erhöht wird. Einen Grund für eine Verschärfung der Frist sehen auch die SP und die Grünen nicht.

swissinfo und Agenturen

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