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Folgt die Schweiz dem Beispiel Russlands?

Ein Mann packt eine Statue der Justitia ein
Packt die Schweiz die Justitia ein? Keystone

Was ist wichtiger: Ein völkerrechtlicher Vertrag oder nationales Recht? Eine Volksinitiative will für die Schweiz Klarheit schaffen – und stösst im Parlament und der Zivilgesellschaft auf grossen Widerstand. Russland hat derweil nicht lange gefackelt.

Über 5000 internationale Verträge hat die Schweiz mit anderen Staaten abgeschlossen. Dieses Völkerrecht soll zukünftig dem Schweizer Landesrecht weichen, wenn es nach dem Willen der Initianten der Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-Initiative)Externer Link” geht.

Die Volksinitiative der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) sieht unter anderem vor, dass die Bundesverfassung dem Völkerrecht grundsätzlich vorgeht, dass die Schweiz keine verfassungswidrigen völkerrechtlichen Verpflichtungen eingehen darf und dass bei einem bestehenden Widerspruch die völkerrechtlichen Verträge geändert oder gekündigt werden (siehe Box). “Denn hier bestimmen wir!”, ist der Slogan der Initianten, die damit ihr Kernanliegen ausdrücken: Was das Schweizer Stimmvolk entscheidet, soll gelten – egal was mit anderen Ländern vereinbart ist oder wie ausländische Gremien und Richter eine Norm auslegen.

In der Frühlingssession debattiert das Schweizer Parlament über die VolksinitiativeExterner Link und einen GegenvorschlagExterner Link. Dieser sieht als Alternative zur Initiative vor, dass eine umstrittene Rechtsprechung des Bundesgerichts (“Schubert-PraxisExterner Link“) in der Verfassung verankert wird: Schweizer Recht soll dem Völkerrecht im Einzelfall vorgehen, wenn der Gesetz- oder Verfassungsgeber bewusst vom internationalen Recht abweichen wollte. Nicht gelten soll diese Regel bei Verstössen gegen Menschenrechte. Das Parlament wird entscheiden, ob die Volksinitiative mit oder ohne Gegenvorschlag dem Volk unterbreitet wird. Am 13. März berät als Erstes die kleine Parlamentskammer.

Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-Initiative)”

Die Selbstbestimmungs-InitiativeExterner Link der Schweizerischen Volkspartei (SVP) sieht mehrere Änderungen der Verfassung vor. Unter anderem:

  • Neu ist die Schweizer Verfassung explizit oberste Rechtsquelle der Schweiz.
  • Die Schweizer Verfassung steht neu über dem Völkerrecht und geht ihm vor – mit Ausnahme der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts (beispielsweise Verbot von Folter, Sklaverei oder Angriffskriegen).
  • Die Schweiz darf keine völkerrechtlichen Verpflichtungen eingehen, die der Verfassung widersprechen.
  • Bei einem Widerspruch zwischen Verfassung und Völkerrecht soll die Schweiz die völkerrechtlichen Verträge ändern oder kündigen. Auch hier mit Ausnahme des zwingenden Völkerrechts: dieses bleibt weiterhin unantastbar.
  • Neu sollen für die Gerichte nur noch jene völkerrechtlichen Verträge, die in der Schweiz dem Referendum unterstanden haben, massgebend sein.

Heftiger Widerstand gegen Initiative und Gegenvorschlag

Die Zivilgesellschaft läuft SturmExterner Link gegen Initiative und Gegenvorschlag: UniversitätsprofessorenExterner Link, CaritasExterner Link, Amnesty InternationalExterner Link, EconomiesuisseExterner Link, Operation LiberoExterner Link – die Liste der ausgewiesenen Gegner liesse sich fortsetzen. Die umtriebige Kampagne “Schutzfaktor MExterner Link” wurde 2014 sogar eigens mit dem Zweck gegründet, die Annahme der Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter” zu verhindern. Eine breite GegnerschaftExterner Link aus Parteien von links bis bürgerlich ist der Meinung, dass die Initianten es auf eine Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) abgesehen hätten. Es drohe ein Imageschaden für die Schweiz.

Auch der Bundesrat empfiehlt dem Parlament in dringlichem Ton, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Der Bundesrat könne die Initiative weder im Ansatz noch in ihren Lösungsvorschlägen unterstützen, schreibt die Regierung in der Begründung, warum es keinen Gegenvorschlag braucht.

Die Rechtskommission der kleinen Parlamentskammer folgte dieser Argumentation. Eine Kollisionsklausel in der Schweizer Verfassung entbinde die Schweiz nicht von ihren internationalen Verpflichtungen, schreibt sie in ihrer BegründungExterner Link. Daher brauche es keinen solchen Gegenvorschlag.

Die Schweiz ist (noch) eine Musterschülerin

Während in der Schweiz noch leidenschaftlich gestritten wird, hat Russland kurzen Prozess gemacht: Das russische Verfassungsgericht entschied 2015Externer Link, dass Völkerrecht keinen Vorrang vor dem nationalen Recht hat.

Dazu muss man wissen: Russland verliert regelmässig vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR), was das Land wegen den Wiedergutmachungszahlungen teuer zu stehen kommt. Eine Kündigung der EMRK strebt Russland zurzeit nicht an, die Behörden ignorieren einfach die Urteile des EGMR.

Eine solche Strategie ist der braven Schweiz fremd. Bisher setzt sie die Entscheide des EGMR immer pflichtgetreu um. Egal für wie viel Kopfschütteln manche Urteile gesorgt haben mögen.

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