
Beschwerde gegen Minarett-Verbot deponiert
Der frühere Sprecher der Genfer Moschee, Hafid Ouardiri, hat am Dienstag in Strassburg eine Beschwerde gegen den Volksentscheid vom vergangenen 29. November deponiert. Das Bauverbot für Minarette kommt somit vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Dies bestätigte Pierre de Preux, einer der Anwälte Ouardiris, zu einem Bericht des Westschweizer Fernsehens.
Das Gericht soll feststellen, dass das Verbot gegen die Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot verstösst.
Der Bundesrat und alle Mitglieder des Europarats seien über den Schritt informiert worden.
Nach Ansicht des Beschwerdeführers verstösst das Verbot gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die die Religionsfreiheit garantiert und ein Diskriminierungsverbot enthält.
Er begründet dies damit, dass die neue Verfassungsbestimmung nur eine bestimmte Religion betreffe.
Ouardiri und seine fünf Anwälte argumentierten zudem, die Schweiz habe mit ihrem Beitritt zur EMRK auch akzeptiert, dass der Gerichtshof in Strassburg gewisse fundamentale Werte kontrolliere, die nicht mehr in Frage gestellt werden könnten – auch nicht vom Volk.
Nach Ansicht von Ouardiris Anwälten kann die Schweiz das Bauverbot für Minarette nicht umsetzen, falls der Gerichtshof die Beschwerde gutheisst.
Das Schweizer Volk hatte Ende November die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» mit 57,5% Ja-Stimmen angenommen – zur Überraschung vieler Politiker. Seither blieb das Thema in den Schlagzeilen. Es gab auch zahlreiche internationle Reaktionen.
So bezeichnete die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay, dieses Verbot als diskriminierend. Sie verurteilte zudem die «Ausbeutung der Fremdenangst» bei dieser Abstimmung, deren Resultat die Gesellschaft spalte.
swissinfo.ch und Agenturen

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