Die Schweiz darf Kontendaten von UBS-Kunden an die amerikanischen Steuerbehörden liefern, nachdem das Parlament die Vereinbarung mit den USA genehmigt hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Pilotverfahren die Beschwerde einer Amerikanerin abgewiesen.
Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht
2 Minuten
Die Frau hatte die von der Eidg. Steuerverwaltung im vergangenen April genehmigte Herausgabe ihrer Kontendaten an die USA verhindern wollen. Das Gericht hat ihre Beschwerde nun abgewiesen. Das Urteil ist endgültig und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden. Die UBS nehme das Urteil zur Kenntnis, hiess es am Montagabend auf Anfrage bei der Grossbank lediglich.
Im Pilotentscheid wird festgehalten, dass die am 17. Juni 2010 vom Parlament genehmigte Vereinbarung mit den USA über die Amtshilfe betreffend UBS-Kontendaten für das Gericht verbindlich ist. Der Staatsvertrag gehe als Völkerrecht sowohl der Bundesverfassung und Bundesgesetzen als auch anderen völkerrechtlichen Normen vor.
Wie das Gericht weiter festhält, muss zudem das Interesse betroffener UBS-Kunden an der Geheimhaltung ihrer Vermögenslage hinter die Interessen der Schweiz zurücktreten. Dazu gehören gemäss dem Urteil die wirtschaftlichen Interessen der Eidgenossenschaft sowie ihre Pflicht zur Einhaltung völkerrechtlichen Abmachungen.
Dass die Vereinbarung auch rückwirkend gilt, ist gemäss dem Urteil zulässig. Ob der Staatsvertrag allenfalls dem fakultativen Referendum zu unterstellen gewesen wäre, spielt laut Gericht keine Rolle und ändert nichts an seiner Verbindlichkeit.
Die Schweiz hatte sich im letzten August gegenüber den USA verpflichtet, in rund 4450 Fällen Amtshilfe zu leisten. Die Vereinbarung wurde getroffen, um das monatelange Gezerre um die Auslieferung von Bankdaten zu beenden. Betroffen sind vor allem Millionäre und Offshore-Gesellschafter.
Das Bundesverwaltungsgericht kam dann allerdings im vergangenen Januar zum Schluss, dass auf Basis des Vergleichs bei blosser Steuerhinterziehung keine Amtshilfe möglich sei. Der Bundesrat schloss deshalb ein ergänzendes Protokoll, das zusammen mit dem urspünglichen Vergleich vom Parlament genehmigt wurde.
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch
Mehr lesen
Mehr
“Wichtige Stabilisierung des Verhältnisses mit den USA”
Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht
Das Ja zum Staatsvertrag mit den USA nach langem und politisch bedenklichem Parteien-Hickhack ist nicht nur bei der UBS mit Erleichterung aufgenommen worden. Die Schweizer Wirtschaft im Allgemeinen zeigte sich erfreut. Speziell trifft dies auf die Schweizerisch-Amerikanische Handelskammer Amcham zu, wie Direktor Martin Naville im Gespräch mit swissinfo.ch zum Ausdruck bringt. Aufgabe von Naville und…
Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht
Die Administration von Obama erklärte, “sehr erleichtert” über den Entscheid der Schweiz zu sein. In einer Medienmitteilung schreibt Doug Shulman, Chef der amerikanischen Steuerbehörde (IRS), dass es die Unterstützung des Schweizer Parlaments in Bezug auf das UBS-Abkommen der “helvetischen Regierung erlauben wird, ihre Pflichten zu erfüllen”. Das Abkommen sieht vor, dass die Schweiz den USA…
Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht
“Politiker: Jetzt ist die UBS am Zug”, titelt die Aargauer Zeitung, “Der UBS steht ein Selbstreinigungsprozess bevor”, lautet die Schlagzeile in der Neuen Zürcher Zeitung. Im Zürcher Tages-Anzeiger steht gross “Geschichte aufarbeiten”, für die Westschweizer Zeitung Le Temps heisst es jetzt “die Lehren aus der UBS-Affäre ziehen”, und die Basler Zeitung fordert “Jetzt hart bleiben”.…
Das Ja zum UBS-Staatsvertrag – eine Verschnaufpause
Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht
“Die Gefahr liegt auf der Hand”, sagt Christoph Lechner, Professor für strategisches Management an der Universität St. Gallen, gegenüber swissinfo.ch. “Die USA wollen weltweit an all jene Bürger herankommen, von denen sie vermuten, dass sie Schwarzgelder beiseite gebracht haben. 17’000 US-Bürger haben sich bisher freiwillig bei den Steuerbehörden gemeldet, darunter lediglich 4000 Kunden der UBS.…
Ihr Abonnement konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Fast fertig... Wir müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Um den Anmeldeprozess zu beenden, klicken Sie bitte den Link in der E-Mail an, die wir Ihnen geschickt haben.
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch