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PRESSE/DE: Sondersteuer auf Banker-Boni laut Rechtsgutachten erlaubt

DÜSSELDORF (awp international) – Das Grundgesetz erlaubt einem Zeitungsartikel zufolge Sondersteuern auf Banker-Boni. Ein internes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages widerspreche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), schreibt das «Handelsblatt» (HB/Montagausgabe). Merkel hatte die bereits in Grossbritannien geltende Sondersteuer zwar als «charmante Idee» bezeichnet, eine Einführung in Deutschland aber aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Die Kanzlerin plädiert stattdessen für eine internationale Börsentransaktionssteuer. Auch CSU-Chef Horst Seehofer und Bundespräsident Horst Köhler unterstützen diese Idee.
Laut dem von der FDP in Auftrag gegebenen Gutachten hänge die Antwort auf die Frage, ob eine Sondersteuer erhoben werden darf, nur «von der konkreten gesetzgeberischen Umsetzung» ab, heisst es in dem Artikel. Der Gesetzgeber müsste die Strafsteuer lediglich «trennscharf und nachvollziehbar» von anderen Steuern abgrenzen. Zudem müsste der «konkrete Lenkungszweck» der Sondersteuer erklärt werden.
Zwar sehe auch das Gutachten «rechtliche Schwierigkeiten» bei der Beschränkung einer Steuer auf Banker als einzelne Berufsgruppe. Um aber einen Verstoss gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes zu vermeiden, schlagen die Juristen vor, den Lenkungszweck der Sondersteuer «gewichtig und nachvollziehbar zu begründen». Probleme könnte es aber geben, wenn die Sondersteuer als «unzulässige Doppelbesteuerung eingestuft werden würde». Boni zählen zum Einkommen eines Bankmanagers und unterliegen bereits der Einkommensteuer./gr/dc

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