Luzerner Regierung entlastet alt Regierungsrat Graf von Vorwürfen
Die Luzerner Regierung hat am Montagnachmittag die Ergebnisse einer externen Untersuchung zum Sozialversicherungszentrum WAS Luzern vorgestellt. Die Ergebnisse zeigen Mängel im ehemaligen Verwaltungsrat auf, entkräften jedoch die Vorwürfe gegen alt Regierungsrat Guido Graf (Mitte).
(Keystone-SDA) Beim WAS Luzern sind Entschädigungs- und Governance-Vorwürfe gegen alt Regierungsrat Graf hängig. Er war von 2019 bis Ende Februar 2026 dessen Verwaltungsratspräsident. Die kantonale Finanzkontrolle wirft ihm ungerechtfertigte Entschädigungen vor.
Zudem reichte die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) des Luzerner Kantonsrats im Zusammenhang mit der Immobilientochter des WAS Strafanzeige gegen Graf ein. Das Thema beschäftigte im März auch das Kantonsparlament.
An der Medienkonferenz am Montagnachmittag sagte Gesundheits- und Sozialdirektorin Michaela Tschuor (Mitte), die Strafanzeige sei nicht Gegenstand der nun abgeschlossenen externen Untersuchung gewesen. «Wir äussern uns heute dazu nicht», sagte sie.
Untersuchungsbericht zeigt «differenziertes Bild»
Den Medienschaffenden präsentierte Tschuor dafür die Ergebnisse des Untersuchungsberichts, den eine Zürcher Wirtschaftskanzlei verfasst hatte. Die Untersuchung kostete auf Nachfrage einen tiefen sechsstelligen Betrag. Sie bestätigte einen Teil der Vorwürfe gegen den damaligen Verwaltungsrat des WAS.
Der Bericht zeichne ein «differenziertes Bild», sagte Tschuor. So habe die Untersuchung Schwächen bei der Governance aufgezeigt. Defizite habe es bei der Transparenz, beim Informationsfluss, dem Umgang mit Kritik und dem Führungsverständnis gegeben. «Es gab unterschiedliche Führungsverständnisse und interne Konflikte», so Tschuor.
Regierung überprüft Entschädigungsmodell
Keine Hinweise ergaben sich laut Tschuor auf missbräuchliche oder überhöhte Entschädigungen von Sitzungen oder Spesen. Die Entschädigungen bewegten sich im vergleichbaren Rahmen wie bei der SVA Aargau. Auch ein «Klima der Angst» habe die Untersuchung nicht bestätigt.
Aus den Erkenntnissen zieht die Regierung Konsequenzen. Sie beschloss elf Massnahmen. Vorgesehen sind unter anderem klarere Anforderungsprofile für Verwaltungsratsmitglieder mit stärkerem Gewicht auf Governance und Führungserfahrung. Zudem soll auch das Entschädigungsmodell überprüft werden. «Wir prüfen, ob sich eine Pauschalentschädigung statt einzelner Spesenentschädigungen aufdrängt.»
Graf fordert öffentliche Richtigstellung
Alt Regierungssrat Guido Graf reagierte bereits vor Beginn der Medienkonferenz. In einer Mitteilung verlangte er, dass die Regierung die in der Märzsession erhobenen Vorwürfe zu seinen Entschädigungen und Spesen «mit derselben Klarheit korrigiert», mit der sie zuvor öffentlich geäussert worden seien.
Gleichzeitig kritisierte der frühere Gesundheits- und Sozialdirektor die kantonale Finanzkontrolle, deren Bericht im Mai 2025 zu anderen Schlüssen gekommen war.
Eine öffentliche Richtigstellung hält Tschuor nicht für nötig, wie sie auf eine entsprechende Journalistenfrage sagte. Die Regierung habe stets darauf hingewiesen, dass Vorwürfe im Raum stünden und sie den Untersuchungsbericht abwarten wolle. «Darum gibt es keinen Grund, etwas richtigzustellen», sagte sie.
Zur laufenden Strafanzeige der AKK bei der Staatsanwaltschaft äusserte sich Graf mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht. Bei der Anzeige geht es um die Gründung der WAS Immobilien AG. «Es gilt die Unschuldsvermutung», schrieb Graf.
Die vom Untersuchungsbericht empfohlenen Massnahmen für eine klarere Trennung zwischen strategischen und operativen Aufgaben sowie für striktere Kontrollprozesse befürwortet Graf, wie es hiess.
WAS will Konsequenzen ziehen
Auch der Verwaltungsrat des WAS sieht aufgrund der Untersuchung Verbesserungsbedarf bei der Zusammenarbeit, dem Informationsfluss sowie Governance- und Kontrollprozessen, wie er in einer Mitteilung schrieb. Die entsprechenden Massnahmen seien bereits eingeleitet oder würden nun umgesetzt. Der heutige Verwaltungsrat nehme die kritischen Feststellungen «ernst» und ziehe die «notwendigen Schlüsse».
Eine Reaktion gab es auch von der AKK. Sie begrüsse die Massnahmen des Regierungsrates, hiess es. Zudem wolle sie ihre eigenen Aufsichtstätigkeiten reflektieren. Zu der von ihr eingereichten Strafanzeige im Zusammenhang mit der WAS Immobilien AG äusserte sie sich nicht.
Die WAS ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt und unter anderem für AHV, IV, Arbeitslosenentschädigung, Prämienverbilligungen und Familienzulagen zuständig.