Schaffhauser Stimmberechtigte entscheiden über Löhne in Spitälern
Der Schaffhauser Kantonsrat hat einer der Revision des Spitalgesetzes deutlich zugestimmt. Weil das Quorum knapp verfehlt wurde, entscheidet nun das Volk über die künftigen Vorgaben zu Löhnen und Arbeitsbedingungen bei den Spitälern Schaffhausen.
(Keystone-SDA) Die Kantonsrätinnen und Kantonsräte hiessen die Gesetzesänderung am Montagmorgen mit 43 zu 0 Stimmen bei 12 Enthaltungen gut. Weil für einen Beschluss ohne Volksabstimmung eine Vierfünftelmehrheit nötig ist, verfehlte das Geschäft dieses Quorum um genau eine Stimme.
Die Revision sieht vor, die Angestellten der Spitäler Schaffhausen vom kantonalen Personalgesetz auszunehmen. Künftig gelten für das Personal die Bestimmungen des Obligationenrechts, geregelt über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Die Vorlage soll den Spitälern eine flexiblere und wettbewerbsfähigere Lohnpolitik ermöglichen.
Um Verschlechterungen bei den Arbeitsbedingungen zu verhindern, wurden Mindeststandards im Gesetz verankert. Dazu zählen Vorgaben zum Kündigungsschutz, ein Kaufkrafterhalt für tiefere Einkommen sowie Übergangsregelungen zum Lohnschutz.
Wegen der 12 Enthaltungen reichte die klare Zustimmung im Rat schliesslich nicht aus, um das Referendum zu vermeiden. Damit kommt das Geschäft zwingend an die Urne. Der Regierungsrat wird den Termin für die kantonale Volksabstimmung festlegen.