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Bundesrat lehnt Ausschaffungs-Initiative ab

Die Schweizer Regierung sagt Nein zum Begehren der Schweizerischen Volkspartei. Die Anliegen der Initianten sollen aber in einen indirekten Gegenvorschlag einfliessen.

Zwar verstosse die Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» der rechtskonservativen SVP nicht gegen zwingendes Völkerrecht, schreibt das Justizministerium (EJPD) in einer Stellungnahme.

Eine Annahme der Initiative würde aber laut dem Departement von Eveline Widmer-Schlumpf zu erheblichen Kollisionen mit dem nicht zwingenden Völkerrecht sowie mit der Bundesverfassung führen. Deshalb lehnt der Bundesrat das Begehren ab.

Der indirekte Gegenvorschlag nehme das Anliegen der Initianten auf, ohne dass ein Widerspruch zum Völkerrecht oder zu den Grundrechten der Bundesverfassung entstehe, teilte das EJPD mit.

Der Gegenvorschlag soll vor allem auch zu einer Vereinheitlichung der Praxis zwischen den Kantonen führen.

Das Anhörungsungsverfahren (Vernehmlassung) zum indirekten Gegenvorschlag findet Anfang 2009 statt. Das Parlament soll ab August 2009 darüber beraten.

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Schweizer Politik

Volksinitiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…

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