
Doppelbesteuerung Schweiz – Kirgisische Republik

Der Bundesrat hat am Dienstag (05.06.) die Botschaft über ein Doppelbesteuerungs-Abkommen mit der Kirgisischen Republik verabschiedet. Kirgisien ist ein Schwerpunktland der Schweizer Entwicklungs-Zusammenarbeit.
Das Abkommen über die Doppelbesteuerung mit Kirgisien wurde am 26. Januar 2001 in Davos unterzeichnet. Es bietet den investierenden Unternehmen neben der Beseitigung der Doppel-Besteuerung auch einen gewissen institutionellen Schutz im Fiskalbereich.
So soll das Abkommen zum Beispiel vor Diskriminierung schützen: Es stellt sicher, dass die schweizerischen Unternehmen im Verhältnis zu ihren Konkurrenten aus anderen Industriestaaten keine steuerlich
bedingten Wettbewerbs-Nachteile erleiden.
Das vorliegende Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben dem Abschluss des Abkommens zugestimmt.
Handel auf tiefem Niveau
Kirgisien ist ein Schwerpunktland der DEZA, der Schweizerischen Direktion für Entwicklungs-Zusammenarbeit. Die DEZA unterhält ein Büro in Krigisien. Die Schweiz führt auf tiefem Niveau Produkte aus Kirgisien ein und exportiert etwas Maschinen und Pharmaprodukte.
Swissinfo und Agenturen

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