Heute in der Schweiz
Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
Der neue König der Schweiz hat einen Kranz und keine Krone. Er hat den Titel im Sägemehl gewonnen und dafür vieles geopfert. Mehr über den neuen Schwingerkönig erfahren Sie in unserem heutigen Briefing.
Des Weiteren geht es um Abtreibungen und die Lehren aus der Corona-Pandemie sowie um Zinsen. Solche, die erfreuen und solche, die schmerzen.
Herzliche Grüsse aus Bern
Sieg im Sägemehl: Neun Jahre nach der grossen Niederlage krönt sich Armon Orlik zum Schwingerkönig – als erster Bündner und ohne am Schlussgang teilgenommen zu haben.
Die Schweiz hat einen neuen König, er heisst Armon Orlik. Der 30-Jährige hatte nach dem Ende des 7. Gangs gleich viele Punkte wie Samuel Giger und Werner Schlegel. Diese traten im Schlussgang des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest (ESAF) gegeneinander an – doch Orlik ging als Gesamtsieger hervor.
Damit geht ein Fest der Superlative zu Ende. 56’500 Schwingfans haben am Sonntag den Schlussgang in der mobilen Arena in Mollis verfolgt. Über das ganze Wochenende reisten rund 350’000 Besucher:innen ins Glarnerland.
2016 stand Orlik am Eidgenössischen im Schlussgang, konnte sich jedoch nicht zum Sieg schwingen. Seither habe er noch härter trainiert und auf Fastfood und Süssgetränke verzichtet, wie 20 Minuten schreibt. Verzichten tut der neue Schwingerkönig auch auf den Siegermuni namens Zibu – Orlik entschied sich gemäss Blick für den Gegenwert von 30’000 Franken.
Im Leben neben dem Sägemehl ist Orlik Bauingenieur. Ganz schweizerisch verkündet er, dass er auch als König früh aufstehen und zur Arbeit gehen werde.
Das Schweizer Parlament hat entschieden, dass Schwangerschaftsabbrüche ab 2027 von der Krankenkasse übernommen werden. Damit stellt sich die Schweiz gegen den internationalen Trend, den Zugang zu Abtreibungen zu erschweren.
In einer Zeit, in der weltweit das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren eigenen Körper zunehmend unter Druck gerät, hat die Schweiz einen wegweisenden Entscheid gefällt. Abtreibungen werden in Zukunft gratis sein.
Dieser Entscheid wurde ohne nennenswerte Debatte im Parlament verabschiedet, er ist Teil einer Gesetzesänderung, die vorsieht, dass die Krankenkassen ab 2027 alle medizinischen Kosten ab Beginn einer Schwangerschaft übernehmen müssen. Diese Regel gilt auch für legale Abtreibungen, die bis zur zwölften Woche durchgeführt werden können.
Der Tages-Anzeiger spricht von einer spektakulären Nachricht und nennt mit USA, Polen, Ungarn oder Argentinien «nur die bekanntesten Beispiele», wo das Recht auf Abtreibungen politisch umkämpft ist. SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer nennt den Entscheid einen «Meilenstein».
Auch die FDP, welche aus Kostengründen gegen neue Ausgaben ist, stellte sich nicht dagegen. Einer der Abtreibungsgegner aus dem Parlament, EDU-Nationalrat Andreas Gafner, hat nach eigenen Angaben die Frist verpasst, um mit einem Antrag eine Diskussion zu erzwingen.
Umgang mit den Älteren und den Jungen: BAG-Chefin räumt Fehler während der Pandemie ein und sagt, was bei einer zukünftigen Pandemie anders wäre.
Es passiert nicht jeden Tag, dass ein Bundesamt Fehler zugibt. Die Chefin des Bundesamts für Gesundheit (BAG) macht es heute in der NZZ. Anne Lévy hat vor fünf Jahren mitten in der Pandemie das BAG übernommen und zieht nun Lehren aus der Krise.
Als grössten Fehler nennt sie den Umgang mit der älteren Bevölkerung während Corona. «Sie sind es, die am verletzlichsten waren.» Nicht alle hätten sich in den Alters- und Pflegheimen einen hohen Schutz hinter verschlossenen Türen gewünscht. Manche wollten in ihrer restlichen Lebenszeit lieber ihre Angehörigen sehen können. «Da haben wir zu wenig auf die Betroffenen selbst gehört», so Lévy. Auch bei den jüngeren Menschen hätte man schneller die Massnahmen lockern können.
Zugleich verweist Lévy auf das revidierte Epidemiengesetz. Neu muss der Bundesrat beim Ausrufen oder Beenden einer besonderen Lage zuerst die Kantone und die parlamentarische Kommission anhören. Das BAG macht auch einen Schritt Richtung Digitalisierung: Spätestens mit dem neuen Gesetz – voraussichtlich 2028 – wird es keine Infektionsmeldungen mehr via Fax entgegennehmen.
Während Mieter:innen dank des gesunkenen Referenzzinssatzes tiefere Mieten fordern können, sorgt die UBS mit der Einführung von Negativzinsen für Pensionskassen für Ärger.
Zum Schluss kommen wir noch zu den Zinsen. Der hypothekarische Referenzzinssatz in der Schweiz ist von 1.50 auf 1.25 Prozent gesunken, wie das Bundesamt für Wohnungswesen mitteilt.
Das ist eine erfreuliche Nachricht für Mieter:innen, schreibt SRF. Wenn ihre Miete auf einem Zinssatz von 1.5 Prozent oder mehr beruht, können sie eine Senkung der Miete beantragen. Gemäss Analyst:innen dürfte der Referenzzinssatz noch in den nächsten ein bis zwei Jahren auf diesem Tiefstand verharren.
Weniger erfreulich sind die Neuigkeiten für Pensionskassen: Wie SRF berichtet, belastet die UBS seit Mitte Juli Liquiditätskonten mit minus 0.2 Prozent, weil die Schweizerische Nationalbank den Leitzins auf null Prozent gesenkt habe. Die UBS spricht von einer Gebühr wegen hoher regulatorischer Anforderungen, die Auswirkungen für Pensionskassen sind dieselben – mit möglichen Folgen für die Versicherten –, denn «jeder Franken, der ihnen abgezwackt wird, fehlt im Alter an der Rente».
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