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Heute in der Schweiz

Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland

Der Vorsteher des Verteidigungsdepartements Martin Pfister hat eine nicht unmögliche, aber heikle Aufgabe geerbt: aufräumen und die zahlreichen Projekte in Schwierigkeiten wieder auf Kurs bringen. Die am Donnerstag vorgelegte Bilanz zeigt jedoch: Dies ist noch lange nicht erreicht.

Und wenn James Bond ein Lieblingsland hätte, wäre es wohl die Schweiz: Die aktuellen Ereignisse zeigen, wie erstaunlich frei Spione hier offenbar agieren können.

Gute Lektüre!

F-35
Das Kapitel um die F-35 ist in Bern noch nicht zu Ende: Die Schweiz wird aufgrund der Mehrkosten weniger Flugzeuge kaufen. Keystone / Ennio Leanza

Mehrere Projekte der Armee werden aufgrund von Verzögerungen und Kostenüberschreitungen als rot eingestuft. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat am Donnerstag über den aktuellen Stand der Dossiers informiert. Es zeichnet sich ein eher düsteres Bild.

Die Ampeln stehen insbesondere für die Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs F-35 auf Rot. Die für dieses Projekt bereitgestellten Mittel müssen nach oben korrigiert werden. Erstens weigert sich Washington, einen festen Preis für den Kauf der Flugzeuge zu garantieren. Zweitens werden die notwendigen Erweiterungen der Militärflugplätze ebenfalls viel teurer als vorgesehen.

Kaum besser ist die Situation bei den Patriot-Luftabwehrsystemen. Die Vereinigten Staaten haben die Schweiz informiert, dass sie ihre Prioritäten geändert haben und zunächst die Ukraine beliefern werden. Der Bund muss sich also in Geduld üben: Das VBS bestätigt, dass es keine verlässlichen Informationen bezüglich Datum und Umfang der Lieferung sowie über allfällige Mehrkosten aufgrund der erwarteten Verzögerungen hat.

Auch die Ablösung des inzwischen veralteten Systems zur Überwachung des Luftraums Florako zieht sich weiter in die Länge. Das VBS gibt an, dass nachträglich Verhandlungen mit Thales geführt wurden, dem französischen Unternehmen, welches das neue System liefern soll. Gegen Ende 2025 zeigte sich jedoch, dass das Projekt zu entgleisen drohte. Derzeit laufen Gespräche mit den verschiedenen Parteien, um Lösungen zu finden.

Die SP-Ständerätin Franziska Roth vermutet, dass sie ebenso wie andere Parlamentarier:innen ausspioniert wurde.
Die SP-Ständerätin Franziska Roth vermutet, dass sie ebenso wie andere Parlamentarier:innen ausspioniert wurde. Keystone / Peter Schneider

Die Schweiz bleibt ein Spionageland, wie neue Recherchen zeigen. Schweizer Parlamentarier:innen werden zunehmend ins Visier genommen, während China Mitglieder der tibetischen und uigurischen Gemeinschaften unter Druck setzen würde, um sie zur Spionage gegen ihre Landsleute zu bewegen.

Auch die Bundeshauskuppel bleibt davon nicht verschont, wie RTS berichtet. «Ich hörte manchmal ein Knacken am Telefon. Man sagte mir, dass dies tatsächlich ein Hinweis darauf sein könnte, dass ich abgehört wurde», sagt die SP-Ständerätin Franziska Roth. «Es beginnt damit, dass Personen vor dem eigenen Haus stehen, bei denen man nicht weiss, ob sie gute Absichten haben oder nicht», sagt seinerseits der Nationalrat der Evangelischen Volkspartei (EVP) Nik Gugger, der Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht hat. Während das Nachrichtendienstgesetz in Revision ist, fordern einige Stimmen mehr Härte.

Der ehemalige russische KGB-Offizier Sergei Schirnow hält die von den Parlamentarier:innen geäusserten Verdächtigungen für «vollkommen glaubwürdig». Seiner Ansicht nach könnten die Schweizer Gesetze betreffend Russland oder dessen in der Schweiz niedergelassenen Staatsangehörigen und Unternehmen für die Geheimdienste von Interesse sein. Er betont jedoch, dass «die russischen Spione in der Schweiz eher versuchen, ihre ausländischen Kollegen aus grossen Ländern, darunter den Vereinigten Staaten, in internationalen Organisationen auszuspionieren».

Die Medien berichten auch über chinesische Spionage. SRF berichtet, dass tibetische und uigurische Organisationen vom Bund verlangen, Massnahmen gegen den Druck aus Peking zu ergreifen. China versuche, in der Schweiz lebende Mitglieder dieser Gemeinschaften dazu zu bringen, ihre eigenen Landsleute auszuspionieren. Dies hatte der Bundesrat vor einem Jahr publik gemacht.

Kutsche in Gstaad
Zwischen Pelzmänteln und Luxusboutiquen war Gstaad auch Schauplatz des Leidenswegs eines Bruders und einer Schwester philippinischer Herkunft. Keystone / Peter Klaunzer

Ein Entscheid des Bundesgerichts gibt zu denken. Ein philippinischer Arbeitnehmer, der während mehreren Jahren als Hausangestellter im Untergeschoss eines Luxuschalets in Gstaad ausgebeutet wurde, droht aus der Schweiz ausgewiesen zu werden.

Sein Leidensweg beginnt 2011, als er zu seiner Schwester kommt, um für einen reichen saudischen Geschäftsmann zu arbeiten. In einer Recherche der Republik beschreibt er belastende Arbeitsbedingungen: ständige Verfügbarkeit, praktisch keine Ruhezeiten und ein Lohn von knapp 300 Franken im Monat. Seine Schwester berichtet zudem von sexuellen Übergriffen.

Die Situation dauert fünf Jahre an, bis der philippinische Staatsangehörige die Löhne einfordert, die ihm seiner Ansicht nach zustehen. Er wird daraufhin fristlos entlassen und verliert damit seine Arbeitsstelle, seine Unterkunft und sein Aufenthaltsrecht. Seine Arbeitsbewilligung war nämlich eine Ausnahmebewilligung, die ausschliesslich an einen einzigen Arbeitgeber gebunden war: Er konnte weder die Stelle wechseln noch kündigen, ohne seine Aufenthaltsbewilligung zu verlieren.

Das mit dem Fall befasste Bundesgericht hat geurteilt, dass diese Art von Bewilligung, die einen Arbeitnehmer vollständig an seinen Arbeitgeber bindet, gegen das Bundesrecht verstösst. Das Staatssekretariat für Migration musste daraufhin seine Praxis ändern, um den Inhabern solcher Bewilligungen einen Arbeitgeberwechsel zu ermöglichen. Doch diese Rechtswidrigkeit reicht nicht aus, um die Verlängerung der Bewilligung des philippinischen Arbeitnehmers zu gewährleisten: Die Richter sind der Ansicht, dass seine Integration angesichts der Aufenthaltsdauer ungenügend bleibt, insbesondere in sozialer und sprachlicher Hinsicht.

Angehörige von Asbestopfern schwenken italienische Flaggen mit der Aufschrift «Eternit: Justice!», während sie sich vor dem Gerichtsgebäude in Turin zur ersten Vorverhandlung im Jahr 2015 versammeln.
Angehörige von Asbestopfern tragen italienische Flaggen mit der Aufschrift «Eternit: Giustizia!», während sie sich vor dem Gerichtsgebäude in Turin zur ersten Vorverhandlung im Jahr 2015 versammeln. EPA/ALESSANDRO DI MARCO

In der Justiz können Übersetzungen einen Fall kippen. Das Oberste Gericht Italiens hat wegen Übersetzungsproblemen die Verurteilung des Schweizers Stephan Schmidheiny zu neuneinhalb Jahren Gefängnis im Eternit-Fall aufgehoben.

Im April 2025 war Stephan Schmidheiny vom Berufungsgericht in Turin wegen fahrlässiger Tötung zu neun Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Prozess stand im Zusammenhang mit dem Tod von 91 Personen infolge ihrer Asbestexposition in Eternit-Fabriken in Italien. In erster Instanz war er zu zwölf Jahren verurteilt worden.

Auf Antrag der Verteidigung stellte das Oberste Gericht fest, dass das Urteil der zweiten Instanz auf Italienisch zugestellt wurde, eine Sprache, die der Unternehmer nicht beherrscht, und nicht auf Deutsch. Gemäss dem italienischen Prozessrecht verletzt dieser Fehler das Recht auf Verteidigung und führt zur Nichtigkeit des Urteils.

«Wir sind verbittert. Die Verfahren ziehen sich in die Länge, und es besteht die Gefahr, dass viele weitere Fälle verjähren», kommentierte am Mittwoch der Verein «Sicurezza e Lavoro», Zivilpartei im Eternit-Grossprozess.

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