Heute in der Schweiz
Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
Paraskavedekatriaphobie. Auch ich musste dieses Wort dreimal lesen, und spreche es wahrscheinlich immer noch falsch aus. Der griechische Begriff aus der Psychotherapie bezeichnet die Angst vor dem Freitag, dem 13. Dabei bringt die 13 nicht überall Unglück, in Japan wird sie gar als Glückszahl bezeichnet.
Kein Glück – oder liegt es doch an den Vorschriften? – hat der ägyptische Investor Samih Sawiris. Sein Projekt einer Hotelanlage am Urnersee verstösst gegen Natur- und Denkmalschutz.
Gute Lektüre!
Bucht, Bungalows und Bootsplätze: Was bei manch einem Lesenden wohl sogleich Tagträume von Meer und Palmen hervorruft, ist in Realität ein Projekt in der Innerschweiz. Doch es gibt Stolpersteine.
Geht es nach dem milliardenschweren ägyptischen Investor Samih Sawiris, soll auf der Halbinsel Isleten, auf der früher Sprengstoff produziert wurde, eine Hotelanlage inklusiv Jachthafen gebaut werden. Soll. Nun kamen das Bundesamt für Raumentwicklung sowie die beiden Eidgenössischen Kommissionen für Natur- und Heimatschutz und für Denkmalpflege zum Schluss: Die geplante Tourismusanlage am Vierwaldstättersee verstösst gegen Natur- und Denkmalschutz.
Laut Mitteilung des Urner Regierungsrats werde für die Umsetzung des sogenannten Marina-Projekts unter anderem eine Reduktion der «baulichen Dichte», alternative Strassenführungen, der Verzicht auf den «landseitigen Bootshafen» sowie denkmalgerechte Neubauten nötig.
Für Isodor Baumann, Projektleiter bei IsenAG, dem Unternehmen zur Realisierung des Marina-Projekts, ist die Türe noch nicht zu: «Wir probieren einen Weg zu finden im Respekt zu den verantwortlichen Instanzen. Aufgeben ist kein Thema.»
Kritiker:innen des Projekts wie etwa die Grünen des Kantons Uri sehen sich mit dem Bericht des Bundes bestätigt. Wie es weitergeht, ist noch offen. Anlässlich einer Begehung in Uri, an der Bundesrat Albert Rösti teilnehmen will, sollen im Frühling vor Ort Lösungen besprochen werden.
In Zürcher Gewässern wurden Mikroverunreinigungen mit Metallen aus der Gruppe der Seltenen Erden gemessen. Diese stammen hauptsächlich vom Kontrastmittel Gadolinium, das scharfe MRT-Bilder in der Medizin ermöglicht.
Forschende des Wasserforschungsinstituts Eawag haben während zwei Jahren zusammen mit dem Oekotoxzentrum die Abläufe von Kläranlagen und Fliessgewässer im Kanton Zürich untersucht. Dabei fanden sie das Element Gadolinium in bis zu 1000-fach erhöhter Konzentration im Vergleich zum normalen Vorkommen im Wasser vor – besonders an den Abläufen der Kläranlagen.
Dies kommt daher, dass Gadolinium – nachdem es Patient:innen für MRTs als Kontrastmittel verabreicht wurde – nach der Untersuchung im Spital über den Urin ausgeschieden wird. Über WC und Kläranlage gelangt das Gadolinium somit in den Gewässerkreislauf.
Ob die stark erhöhten Konzentrationen im Wasser schädlich sind, ist noch unklar. «Man weiss noch sehr wenig über die Ökotoxizität von diesen Seltenen Erden», sagt der Forscher Ralf Kägi von Eawag. Ideen, wie das Gadolinium nicht in die Gewässer gelangen soll, gibt es bereits: In Zusammenarbeit mit einem Spital soll bald ein Pilotprojekt starten, das Urinbeutel für Patient:innen nach einer Untersuchung vorsieht. Diese Beutel können anschliessend einfach im Hausmüll entsorgt werden, was Gadolinium im Wasser um 50 bis 60% reduzieren würde.
Es waren tumultartige Szenen, die sich gestern Vormittag in Sitten abgespielt haben – Anlass für weitere Kritik an der Walliser Justiz.
Als das angeklagte Besitzerehepaar der Bar «Le Constellatoin», wo in der Silvesternacht 41 Personen bei einem Brand ums Leben kamen und Dutzende schwer verletzt wurden, zu einer weiteren Befragung eintraf, wurden sie von Angehörigen der Brandopfer bedrängt und mit Vorwürfen konfrontiert.
Jessiqua und Jaques Moretti wurden dabei mehrfach als «Mörder» bezeichnet. «Ihr habt meinen Sohn getötet. Ihr habt meinen Bruder getötet. Wo ist mein Sohn? Ihr seid Monster. Wie könnt ihr essen und schlafen?», ist in einer Szene zu hören.
Nachdem die Walliser Kantonspolizei noch gestern gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte, «ihre Vorkehrungen ab Donnerstagabend anzupassen», ist das Drama von Crans-Montana auch heute in den Schweizer Medien präsent. Watson schreibt in einem Kommentar, in einem Rechtsstaat dürfte es nicht zu einer solchen Konfrontation kommen. «Der Kanton Wallis stellt den Rechtsstaat nicht infrage, aber er verfügt offenbar nicht über die nötigen Mittel, um ihn durchzusetzen.»
Ebenfalls Thema in den Medien ist der Stand der Ermittlungen im Fall der Brandkatastrophe: Zum einen haben zwei Walliser Anwälte neben der Anziege gegen Jaques und Jessica Moretti auch Strafanzeige gegen den Gemeindepräsidenten Nicolas Féraud eingereicht. Zum anderen verweist 20 Minuten auf italienische Medien, die über einen «entscheidenden Zeugen» im Verfahren berichten. Es handelt sich dabei um den Lieferanten des Materials für den Umbau der Bar, der Jacques Moretti in einer E-Mail vorwirft, feuerhemmenden Schaumstoff aus Kostengründen abgelehnt zu haben.
Diese Woche wiederholte US-Präsident Donald Trump in einem Interview mit Fox News, was er bereits am Weltwirtschaftsforum in Davos zu den Strafzöllen gegenüber der Schweiz gesagt hatte: Er habe diese anfänglich nur erhöht, weil ihm die damalige Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter auf die Nerven gegangen sei. Diese Äusserungen könnten sich nun gegen ihn wenden.
Trump hatte die Strafzölle jeweils damit begründet, dass Handelsdefizite ein Sicherheitsrisiko seien und somit ein nationaler Notstand herrsche. Doch wie der Blick schreibt, untergräbt Trump nun ausgerechnet mit seiner Keller-Sutter-Geschichte seine eigene juristische Argumentation. Schliesslich räumt er ein, die Zölle allein wegen der nervigen «Premierministerin» erhöht zu haben.
Dies hat dazu geführt, dass die Demokraten und zahlreiche Kommentator:innen vom Supreme Court, der über die Legalität der Zölle entscheiden wird, erwarten, dass er die Strafzölle als nichtig erklärt.
So schreibt der demokratische Auslandsausschuss des Repräsentantenhauses auf X: «Trump gibt zu, dass es bei seinen Zöllen nicht um die nationale Sicherheit geht.» Das oberste Gericht muss letztlich prüfen, ob die Notstandsmassnahme wirklich sachlich begründet ist – und kann Trumps Zollregime für nichtig erklären.
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