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“Muss ich bei einer Rückkehr in die Schweiz Militärdienst leisten?”

Eine Gruppe junger Männer in Tarnanzüge
Wenn junge Auslandschweizer für länger als drei Monate in die Schweiz zurückkehren, werden sie rekrutiert und sind militärdienstpflichtig. © Keystone / Christian Beutler

Der Militärdienst in der Schweiz wirft für junge Auslandschweizer – für Frauen besteht keine Wehrpflicht – immer wieder Fragen auf. Was geschieht etwa bei einem Studium in der Schweiz?

Frage: “Ich lebe in Frankreich und habe nebst dem französischen auch den Schweizer Pass. Ich bin 18 Jahre alt und möchte bald ein Studium beginnen. Nun überlege ich mir, dafür in die Schweiz zu ziehen. Muss ich bei einer Rückkehr in die Schweiz Militärdienst leisten?”

Antwort: In der Schweiz sind grundsätzlich alle Schweizer Männer militärdienstpflichtig. Für Schweizer Frauen ist der Militärdienst hingegen freiwillig. Die Militärdienstpflicht beginnt nach dem 18. Geburtstag. Die Rekrutierung erfolgt bis vor dem 25. Geburtstag. Die Rekrutenschule muss innerhalb eines Jahres nach der Rekrutierung absolviert werden.

Solange Sie sich im Ausland aufhalten, sind Sie als Auslandschweizer in Friedenszeiten von der Rekrutierung und der Militärdienstpflicht befreit. Wenn Sie aber für ein Studium und somit für länger als drei Monate in die Schweiz zurückkehren, sind sie militärdienstpflichtig und können rekrutiert werden – vorausgesetzt, Sie werden als diensttauglich eingestuft.

Sie unterliegen einer Meldepflicht. Sie müssen sich also innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in der Schweiz beim zuständigen kantonalen Kreiskommando melden.

Alternativ zum Militärdienst kann auch Zivildienst geleistet werden. Wer weder Militärdienst noch Zivildienst leistet, muss eine finanzielle Abgabe entrichten, die sogenannte Wehrpflichtersatzabgabe. Diese muss auch bezahlt werden, wenn Sie erst nach dem 25. Geburtstag in die Schweiz zurückkehren, und sie wird längstens bis zur Vollendung des 37. Altersjahres erhoben.

rekruten
Jedes Jahr befinden sich unter den Rekruten junge Auslandschweizer:innen. 2020 waren es 53, 2019 deren 61 und im Jahr davor deren 39. © Keystone / Christian Beutler

Auch Doppelbürger sind grundsätzlich militärdienstpflichtig. Wer aber nachweist, dass er das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzt und dort seine militärischen Pflichten erfüllt oder Ersatzleistungen geleistet hat, muss in der Schweiz nicht mehr Militärdienst leisten.

Mit verschiedenen Ländern hat die Schweiz bilaterale Abkommen über den Militärdienst von Doppelbürgern abgeschlossen – so auch mit Frankreich. In Ihrem konkreten Fall hätten Sie die Wahl, ob Sie den Militärdienst in Frankreich oder in der Schweiz leisten wollen; die Militärdienstpflicht und auch die Ersatzabgabepflicht im anderen Land würden dabei entfallen.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Schweizer RevueExterner Link.

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