Die SP reicht erneut eine Strafanzeige ein gegen die ehemalige Führungscrew der UBS. Sie bezieht sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen Freitag, wonach die Herausgabe der UBS-Kundendaten an die USA rechtswidrig gewesen ist.
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Das Gericht halte in seiner Begründung implizit fest, dass die UBS in eine existenzbedrohliche Situation hineinmanövriert worden sei, schreibt die Sozialdemokratische Partei (SP) in einer Medienmitteilung. Verursacht worden sei diese offensichtlich durch das Missmanagement der damaligen UBS-Spitze.
Es brauche eine Strafuntersuchung gegen die seinerzeitigen UBS-Verantwortlichen wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung.
Im Gegensatz zur ersten Anzeige werden in dem Brief der SP Schweiz an die Staatsanwaltschaft keine Namen genannt.
Mit einer ersten Strafanzeige war die SP erfolglos gewesen: Im Dezember hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft entschieden, die ehemalige Führungsspitze der UBS nicht strafrechtlich zu belangen.
Nur wenn Topkader wissentlich Risiken eingegangen wären, die andere Manager in derselben Situation niemals eingehen würden, könne der Gesetzesartikel angewendet werden, hiess es in der Begründung der Untersuchungsbehörden.
Die ehemalige Führungscrew um Verwaltungsratspräsident Marcel Ospel ist bisher ungeschoren davongekommen. Der Bundesrat hatte auf eine Klage verzichtet und den Entscheid darüber der UBS überlassen.
swissinfo.ch und Agenturen
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