Verfügung gegen Versuch am CERN abgewiesen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Forderung zum Stopp der weltweit grössten Forschungsmaschine am CERN in Genf am Freitag abgewiesen.
Eine private Initiative hatte einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Testbetrieb des Teilchenbeschleunigers LHC eingereicht, der am 10. starten soll. Sie fürchtet, dass die Maschine kleine Schwarze Löcher erzeugen könnte, die die Erde verschlucken.
Eine Expertenkommission des Europäischen Teilchenforschungslabors CERN, das den LHC betreibt, hatte die Anlage zuvor als sicher bewertet. Zum selben Schluss kam auch die deutsche Kommission für Elementarteilchenphysik. Der US-Physiknobelpreisträger David Gross hatte die Diskussion gar als «albern und absurd» bezeichnet.
Noch nicht entschieden ist über die eigentliche Grundrechtsbeschwerde der Initiative, wobei der Gerichtshof zunächst die Zulässigkeit prüft.
Die Beschwerdeführer hatten eine Verletzung des Rechts auf Leben und auf Achtung des Privatlebens geltend gemacht.
Der LHC soll offiziell am 21. Oktober in einer Zeremonie eröffnet werden.
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