Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Wie der Traum vom grossen Geld in einem Fiasko endete

Die Ermittlungen gegen den Finanzjongleur Dieter Behring dauerten über ein Jahrzehnt. Keystone

Einer der grössten Schweizer Finanzskandale wird ab kommenden Montag vor dem Bundesstrafgericht aufgearbeitet. Der Basler Finanzjongleur Dieter Behring muss sich wegen Betrugs und Geldwäscherei verantworten. Rund 2000 Anleger aus dem In- und Ausland sollen um 800 Millionen Franken geprellt worden sein. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe.

Immer wieder träumen Anleger vom schnellen Geld. Und immer wieder gelingt es Financiers, mit grossartigen Versprechen Anleger anzulocken. So Ende der 1990er-Jahre, als Dieter BehringExterner Link als Schweizer Börsenguru und Financier gefeiert wurde. Der ehemalige Chemielaborant brüstete sich, den “genetischen Code” der Finanzmärkte entschlüsselt zu haben.

Scheinbar gelang ihm, was nur wenigen gelingt: Mit geringem Risiko Vermögen an Finanzmärkten zu hohen Renditen – zweistelligen Jahreserträgen – zu vermehren. Auf seine Versprechen bissen Tausende von Kunden an. Doch 2004 kollabierte das System Behring, oder genauer gesagt das “Handelssystem Behring”, wie es in der Anklageschrift der BundesanwaltschaftExterner Link (BA) heisst.

Harte Nuss für Bundesanwaltschaft

Der Fall Behring war für die Ermittlungsbehörden ein schwieriger Fall. Das Verfahren lief bereits unter drei Bundesanwälten. Ganze elf Jahre dauerte es, die Anklage zusammenzustellen. Damit der Fall nicht in einem Fiasko endet und zur Verjährung der möglichen Straftaten führt, entschied der amtierende Bundesanwalt Michael Lauber schliesslich, zehn Mitbeschuldigte zu verschonen und sich auf Behring und zwei Anklagepunkte zu konzentrieren. Es wurde eine eigene Task-Force unter Leitung von Tobias Kauer auf die Beine gestellt, der nun die Anklage in Bellinzona vertritt. Hunderte von Geschädigten haben zudem Privatklage eingereicht.

Diese Anklageschrift bildet die Grundlage für die HauptverhandlungExterner Link gegen Dieter Behring vor BundesstrafgerichtExterner Link. Dort muss sich der mittlerweile 61-Jährige wegen gewerbsmässigem Betrug und qualifizierter Geldwäscherei verantworten. Der Prozess beginnt am kommenden Montag, 30.Mai.

Langwierige Ermittlungen

Behring wurde 2004 wegen Verdachts auf Betrug verhaftet und verbrachte rund sechs Monate in Untersuchungshaft. Dank einer Kaution über 1 Million Franken kam er auf freien Fuss; zudem musste er seinen Pass hinterlegen. Es folgten langwierige Ermittlungen in einem extrem komplizierten Fall, die elf Jahre in Anspruch nahmen.

Dabei stand die BundesanwaltschaftExterner Link unter Druck, denn für einige der mutmasslichen Delikte besteht eine Verjährungsfrist von 15 Jahren. Viele Geschädigte zeigten sich verzweifelt, da sie viel Geld, manche sogar ihr gesamtes Vermögen verloren haben, Grossverdiener und Kleinanleger.

In der 84 Seiten umfassenden Anklageschrift wird das System Behring minutiös dargelegt. Demnach versprach Behring unter Verweis auf eine “marktüberlegene Software” nachhaltig ausgewiesene Erträge zu erwirtschaften.

“Virtuelles Scheingebilde”

Allerdings verwendete er die ihm über Vermittler und Anleger anvertrauten Gelder offenbar vor allem dazu, entstandene Löcher zu stopfen. Eine Art Schneeballsystem. “Unkontrolliert, willkürlich und pflichtwidrig”, nennt dies Tobias Kauer, der verfahrensführende Staatsanwalt des Bundes. Das Ganze war nach Auffassung der BA ein “im Umlageverfahren betriebenes virtuelles Scheingebilde”. 

Rund 2000 Personen haben demnach im fraglichen Zeitraum zwischen 1998 und 2004 Geld verloren; der Schaden beläuft sich laut BA auf gigantische 800 Millionen Franken. Behring selbst soll Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe erwirtschaftet haben.

Um Anleger zu ködern, war Behring auch im Ausland aktiv, beispielsweise mit Präsentationen in Luxushotels von Buenos Aires, Miami, London und Santo Domingo. Dabei versuchte er laut BA in seinen Auftritten bewusst mit der Verwendung des Schweizer Wappens und fotografischen Darstellungen mit Bezug zur Schweiz Seriosität zu erzeugen.

Teuere Uhren und edle Weine

Mit Sicherheit liess es sich Behring, der mit seiner Firma QED Consulting AG der Moore-Park-Gruppe zuerst in Riehen, dann in der Stadt Basel in bester Lage domiziliert war, nicht schlecht gehen. Damals erwarb er die Liegenschaft für 30 Millionen Franken. Offenbar liebte er vor allem Luxusuhren und Schmuck, wie im Kapitel über die Geldwäscherei-Vorwürfe nachzulesen ist.

Für 5,3 Millionen Franken kaufte er Bijouterie, für 170‘328 Franken ein paar gute Tropfen, “um seine kostspielige Sammel- und Genussfreude” zu befriedigen. Da Behring gewusst haben muss, dass sein Einkommen aus deliktischer Tätigkeit stammt, handelt es sich für die Bundesanwaltschaft um einen klaren Fall von Geldwäscherei. Zudem überwies er sich Nettolöhne, die von 328‘000 Franken (2001) bis zu 627‘000 Franken (2003) reichten.

Beschuldigter bestreitet Vorwürfe

Der Beschuldigte, der mittlerweile in einem Dorf im Kanton Aargau wohnt, weist die Darstellung der Anklage entschieden zurück. Er macht die Mittelsmänner für den Crack verantwortlich. Gemeinsam mit seiner Frau Ruth bedauert Dieter Behring auf seiner Homepage (www.venceremos.chExterner Link) “die grossen Verluste der Moore Park-Geschädigten zutiefst, aber auch wir haben alles verloren, was wir uns in den letzten Jahrzehnten aufgebaut hatten”.

Und weiter: “Entgegen allen Vorurteilen und Vorwürfen in den Medien – sowie leider auch bei den Untersuchungsbehörden – haben wir ein reines Gewissen und werden alles daran setzen, Licht in das komplizierte Dunkel dieser Katastrophe zu bringen.”

Der Prozess dauert mit Unterbrüchen voraussichtlich bis Freitag, 1. Juli 2016. Die Urteilseröffnung ist provisorisch für Freitag, 30. September angesetzt. Der Spruchkörper wird aus drei Richtern bestehen, unter Vorsitz von Daniel Kipfer, dem Präsidenten des Bundesstrafgerichts.

Das mögliche Strafmass

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen Dieter Behring beim Bundesstrafgericht Anklage wegen gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 und 2 des Strafgesetzbuches) sowie qualifizierter Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB) eingereicht. Die Strafanträge wird der Staatsanwalt des Bundes am Ende seines Plädoyers stellen. 

Welche Strafe riskiert Behring? Er selbst hat in einem Interview einmal gesagt, er gehe davon aus, dass die Bundesanwaltschaft 10 Jahre Gefängnis beantragen werde. Damit könnte er gar nicht so falsch liegen.

Der Artikel 146 StGB (Betrug) sieht vor, dass eine Person, “die jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt” und am Vermögen schädigt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft wird. Bei gewerbsmässigem Betrug erhöht sich das mögliche Strafmass auf bis zu zehn Jahre.

Bei Geldwäscherei als schwerem Fall droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Das Gericht muss natürlich prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Verurteilung überhaupt gegeben sind. Zudem werden mildernde Umstände wie die Länge des Strafverfahrens bei einer allfälligen Verurteilung im Strafmass berücksichtigt.

Behring hat zu dem Endlosverfahren durch etliche Einsprachen und Beschwerden beigetragen. Auch mit den Verteidigern gab es viele Probleme. Die Bundesanwaltschaft entliess zwei Pflichtverteidiger. Nun wird Behring in der Hauptverhandlung von Anwalt Roger Lerf aus Belp als Pflichtverteidiger verteidigt.

Hinweis:
Zum Fall Dieter Behring ist bereits vor mehr als 10 Jahren ein Buch erschienen: Peter Zihlmann: Der Börsenguru. Aufstieg und Fall des Dieter Behring. Orell-Füssli-Verlag, Zürich 2005. 232 S., Fr. 39.-.


In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft