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14 Jahre für ruandischen Kriegsverbrecher

Ruandische Staatsangehörige freuen sich nach dem Urteilsspruch. Keystone Archive

Die Verurteilung eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters zu 14 Jahren Zuchthaus, die das Appellations-Gericht in Genf ausgesprochen hatte, ist bestätigt. Die letzte Instanz hat die Rekurse von Anklage und Verteidigung am Freitag abgewiesen.

Der ruandische Kriegs-Verbrecher Fulgence Niyonteze muss seine Strafe von 14 Jahren Zuchthaus absitzen. Das Militär-Kassations-Gericht hat in Yverdon (VD) den Rekurs des ehemaligen Bürgermeisters in den meisten Punkten abgewiesen.

Im Mai 2000 wurde Niyonteze in zweiter Instanz zu 14 Jahren Zuchthaus und 15 Jahren Landesverweisung verurteilt, weil er im Jahr 1994 am Völkermord an den Tutsis aktiv beteiligt war. Die Anklage wegen Mordes wurde von der Militärjustiz abgewiesen. Gutgeheissen wurde einzig die Anklage wegen Verletzung der Genfer Konvention.

Abgesehen von der Aufschiebung der Landesverweisung wird das Urteil nun rechtskräftig. Weiter hat das Militär-Kassations-Gericht unter Oberst Gilbert Kolly die Kassations-Beschwerde des Auditors der Armee, der eine Strafverschärfung anstrebte, und die Beschwerde der ruandischen Anwälte abgelehnt. Letztere plädierten vergeblich auf Freispruch.

Der ehemalige Bürgermeister kam im Frühling 1994 als Flüchtling in die Schweiz. Er wurde 1996 angezeigt, weil er die Einwohner seiner Gemeinde ermutigt haben soll, die überlebenden Tutsis nach dem ersten Massaker zu töten. In der Folge wurden mehrere Personen umgebracht.

Auch habe er gewisse Gemeindebürger veranlasst, eine religiöse Zufluchtsstätte zu verlassen. Sie wurden anschliessend von Miliz- oder Armeeangehörige getötet.

Das schweizerische Militärgesetz stellt die “Verletzung kriegsrechtlicher Bestimmungen” unter Strafe, teilte das Militär-Kassations-Gericht am Freitag (27.04.) mit. Die Militärjustiz in der Schweiz kann jemanden auch für Delikte verfolgen, die er bei einem Konflikt im Ausland beging.

Dem Ruander wurde in der Schweiz der Prozess gemacht, weil vom Ruanda-Tribunal im tansanischen Arusha kein Überstellungsgesuch eingegangen war. Ein Auslieferungs-Gesuch der ruandischen Justiz war abgelehnt worden, weil dem Angeklagten dort die Todesstrafe gedroht hätte.

Es ist das zweite Mal, dass sich die Schweizer Militärjustiz mit ausländischen Kriegsverbrechen befassen musste. Vor vier Jahren hatte die Schweizer Militärjustiz einen Serben, dem ebenfalls Kriegsverbrechen zur Last gelegt worden waren, mangels Beweisen freigesprochen.

swissinfo und Agenturen

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