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Freiwillige AHV für Auslandschweizer wird teurer

Emblem der Auslandschweizer. Keystone

Die freiwillige AHV für Landsleute im Ausland wird ab dem nächsten Jahr nicht nur teurer, auch der Kreis der Versicherten wird kleiner. Die Änderung des AHV/IV-Gesetzes tritt am 1. Januar 2001 in Kraft. Stichtag für EU-Bürger ist der 1. April 2001.

Die freiwillige Altersvorsorge AHV/IV schreibt seit ihrer Einführung 1948 Defizite. Allerdings wurde diese Aussage nie mit Zahlen untermauert. Nun sagt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Mittwoch (18.10), dass über die Hälfte der Gesamtkosten von 208 Millionen Franken von den Versicherten in der Schweiz getragen würden.

Dreimal höherer Mindestbeitrag

Künftig müssen die AuslandschweizerInnen einen höheren Mindestbeitrag einzahlen als bisher, nämlich 972 statt 378 Franken pro Jahr. Zudem wird der Kreis der Versicherten eingeschränkt. Dadurch werden langfristig im Jahr Einsparungen von voraussichtlich 117 Millionen Franken erwartet. Grundsätzlich gelten die neuen Bestimmungen ab dem 1. Januar 2001.

Stichtag 1. April 2001

Ab dann können nur noch AuslandschweizerInnen beitreten, die nicht in einem EU-Staat wohnen und vor ihrem Wegzug aus der Schweiz ununterbrochen seit mindestens fünf Jahren in der AHV/IV versichert sind.

Für AuslandschweizerInnen in einem EU-Staat ist der Beitritt zur freiwilligen AHV nur noch bis 31. März 2001 möglich. EU-Bürger können der freiwilligen Versicherung zu gleichen Bedingungen beitreten wie Schweizer Bürger. Die Revision passt sich so dem bilateralen Abkommen zur Personen-Freizügigkeit an.

swissinfo und Agenturen

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