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Insider-Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich: Freispruch für Markus Rohrbasser

Freispruch für Markus Rohrbasser (Bild): Gemäss dem am Mittwoch (09.02.) verkündeten Urteil des Bezirksgerichts Zürich hat der ehemalige Finanzchef der "Zürich"-Versicherungs-Gesellschaft nicht gegen die Insider-Strafnorm verstossen.

Freispruch für Markus Rohrbasser (Bild): Gemäss dem am Mittwoch (09.02.) verkündeten Urteil des Bezirksgerichts Zürich hat der ehemalige Finanzchef der «Zürich»-Versicherungs-Gesellschaft nicht gegen die Insider-Strafnorm verstossen.

Damit ist der erste grosse Insider-Fall, der von einem Gericht beurteilt wurde, zu Gunsten des Angeklagten ausgefallen. Dies, obwohl der Ankläger von einem «Schulbeispiel» eines Verstosses gegen die Insider-Strafnorm gesprochen hatte.

Ob er das Urteil anfechten will, entscheidet der Bezirksanwalt erst «nach sorgfältigem Studium der schriftlichen Begründung», wie er nach der Urteilsverkündung erklärte. Die Frist beträgt 20 Tage.

Im Umfeld der Übernahme von Teilen der «British American Tobacco» (BAT) durch die «Zürich» hatte Rohrbasser 1997 Wertpapiere der «Zürich» gekauft und mit einem Gewinn von rund einer Viertelmillion Franken wieder veräussert.

Das Gericht räumte ein, dass der Fall «auf den ersten Blick als der Insider-Fall» wirke. Es kam aber zur Ansicht, der Angeklagte habe den Profit nicht vorsätzlich durch Ausnutzen von Insider-Wissen gemacht. Er habe nicht wissen können, wie sich der Kurs nach Bekanntwerden der Fusion entwickle. Objektiv sei ein Kurssprung nicht sicher zu erwarten gewesen.

Der Ankläger hatte Rohrbasser vorgeworfen, er habe mit seinen Transaktionen gegen eine Geheimhaltungserklärung. Diese verbot unter anderem ausdrücklich Geschäfte mit Wertpapieren der beiden Firmen. Der Angeklagte hatte geltend gemacht, er habe diese Erklärung ganz einfach vergessen.

Dies könne tatsächlich erstaunen, führte der Gerichtspräsident aus. Es sei aber nicht auszuschliessen, dass Rohrbasser der Erklärung keine besonders grosse Bedeutung zugemessen und den letzten Abschnitt «nicht zur Kenntnis genommen» habe.

Schliesslich legte das Gericht zu Gunsten des Angeklagten aus, dass der Anstoss für Kauf und Verkauf der fraglichen Titel nicht von ihm selbst, sondern von seinem Anlageberater kam. Wenn Rohrbasser eine Gelegenheit hätte ausnützen wollen, dann wäre wohl die Initiative von ihm selbst gekommen.

Rohrbasser muss gemäss Urteil die Gerichtskosten von 8’000 Franken tragen. Dies bedeute aber nicht, dass es sich um einen «Freispruch zweiter Klasse» handle, betonte der Gerichtspräsident. Es sei bloss so, dass der Angeklagte durch die Missachtung einer arbeitsrechtlichen Weisung in einem sensiblen Bereich die Untersuchung selbst veranlasst habe.

Rohrbasser lebt heute in England und ist nach eigenen Angaben in der Computerbranche tätig. Sein aktuelles Einkommen bezifferte er vor Gericht mit 500’000 Dollar jährlich, sein Vermögen auf rund 6,8 Millionen Franken – wovon die Hälfte allerdings seiner von ihm getrennt lebenden Frau gehöre.

SRI und Agenturen

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