Der polnisch-französische Hollywood-Regisseur Roman Polanski bleibt in Schweizer Auslieferungshaft. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Dienstag seine Beschwerde abgewiesen. Laut den Richtern ist die Fluchtgefahr zu hoch.
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Die Richter in Bellinzona verweisen darauf, dass die Inhaftierung des Beschuldigten während des Auslieferungsverfahrens die Regel bildet. Das Gericht stufe die Fluchtgefahr im Fall von Roman Polanski als hoch ein. Er habe sich bereits 1978 durch seine Ausreise nach Europa dem US-amerikanischen Strafverfahren entzogen.
Die heutige Motivation zu einer Flucht sei gross, hiess es. Die theoretische mögliche Freiheitsstrafe in Amerika sei 50 Jahre. Eine Auslieferung würde für Polanski zu einer empfindlichen Trennung von seiner Frau und seinen beiden minderjährigen Kindern führen.
Laut Folco Galli, Pressesprecher des Bundesamts für Justiz, ist bis am Dienstag kein definitives Auslieferungsersuchen der USA eingetroffen. Die Frist für seine Einreichung beträgt grundsätzlich 40 Tage ab Verhaftung, kann aber auf Antrag ausnahmsweise um 20 Tage verlängert werden. Die 40-tägige Frist läuft seit vergangenem 26. September, dem Tag seiner Verhaftung in Zürich.
Polanski hat die Möglichkeit, ein neues Kautionsangebot zu unterbreiten.
swissinfo.ch und Agenturen
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