
Schicksal der Salinas-Gelder weiterhin unklar
Der Fall war das Prunkstück der früheren Bundesanwältin Carla Del Ponte. Doch um die angeblichen Drogen- Millionen von Raul Salinas auf Bankkonten in der Schweiz ist es ruhig geworden, und die Verjährung des Falls rückt näher.
Die Blockierung von mehr als 100 Millionen Dollar, an denen der Bruder des früheren mexikanischen Präsidenten Carlos Salinas de Gortari berechtigt ist, schlug im November 1995 wie eine Bombe ein.
Knapp fünf Jahre später hat sich der Pulverdampf weitgehend verzogen. Nach Recherchen der Nachrichtenagentur AP ist es ungewisser denn je, ob die Vorwürfe der Schweizer Justiz gegen Raul Salinas ausreichend bewiesen sind, um die blockierten Gelder einziehen zu können.
Das Bundesgericht hatte die damalige Bundesanwältin und heutige Chefanklägerin des UN- Kriegsverbrechertribunals in Den Haag, Carla Del Ponte, bereits vor Jahresfrist zurückgepfiffen.
Lausanne hob die Einziehungsverfügung der Bundesanwaltschaft auf. Denn sie stützte sich auf ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäscherei und Drogendelikten, für das der Bund gar nicht zuständig war.
Die 300 Ordner mit den Ermittlungsakten liegen heute beim Genfer Untersuchungsrichter Paul Perraudin – einem Spezialisten für Verfahren der internationalen Finanzkriminalität.
Zum Fall Salinas äussert er sich nur zögernd. Er will weder nochmals bei Null
anfangen, noch hat er bisher eine Entscheidung über das Schicksal der Salinas-Gelder gestützt auf die bisherigen Ermittlungen Berns gefällt.
Das Verfahren der Bundesanwaltschaft – es war von Del Ponte und Roschacher, dem damligen Chef der Zentralstelle Betäubungsmittel im Bundesamt für Polizei (BAP), durchgeführt worden – kommentiert Perraudin nicht.
Er bestätigt aber, dass er ergänzende Ermittlungen für nötig hält. In Vorbereitung seien Rechtshilfegesuche an Mexiko und die USA. Dabei gehe es unter anderem um Einvernahmen, um die Beweise zu ergänzen und zu verbessern. Geplant ist auch, dass die Zeugen mit Raul Salinas konfrontiert werden.
Verjährung rückt näher
Der Sinn aufwändiger und mit grossen praktischen Problemen verbundener Ermittlungen – Salinas sitzt nach wie vor in einem Hochsicherheitsgefängnis ausserhalb von Mexiko-Stadt in Haft – muss aber auch im Lichte der Verjährungsfristen geprüft werden, wie Perraudin einräumt.
Geldwäscherei verjährt nach siebeneinhalb Jahren. Wenn die Beschuldigten alle Rechtsmittel ausschöpfen, könnte es knapp werden. Die Anwälte von Salinas und den Miteigentümern an den beschlagnahmten Konten haben bereits Gesuche um Aufhebung der Kontensperren bei Perraudin deponiert.
Schwerwiegende Einwände der Verteidigung
Die Verteidigung hat stets bestritten, dass auf den beschlagnahmten Konten Drogengelder liegen. Sie warf der Bundesanwaltschaft zudem Verletzung von elementaren Verfahrensgrundsätzen, die Verweigerung des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie eine fehlerhafte und schludrige Beweisführung vor. Hinzu kommt der Verdacht, dass es der Bundesanwältin von Anfang an bloss um die Einziehung der beschlagnahmten Gelder gegangen war.
Der Umstand, dass die Bundesanwaltschaft ihr dreijähriges Ermittlungsverfahren im Oktober 1998 zwar eingestellt, gleichzeitig aber die Einziehung der beschlagnahmten Gelder verfügt hatte, lieferte weitere Munition für diese These.
Das Bundesgericht hat sich in seinem Urteil vom 2. Juli letzten Jahres nicht zu den schwerwiegenden Einwänden der Verteidigung geäussert, sondern die Einziehungsverfügung der Bundesanwaltschaft allein wegen der fehlenden Zuständigkeit aufgehoben.
swissinfo und Agenturen

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