
Spring-Prozess vor Bundesgericht: Klage abgewiesen – Entschädigung zugesprochen
Das Bundesgericht hat die Genugtuungsklage des ehemaligen jüdischen Flüchtlings Joseph Spring (Bild) abgewiesen. Es sprach ihm jedoch eine Parteientschädigung in Höhe von 100'000 Franken zu. Dies entspricht der Summe der Genugtuungsforderung.
Das Bundesgericht hat am Freitag (21.01.) die Genugtuungsklage des ehemaligen jüdischen Flüchtlings Joseph Spring (Bild) abgewiesen. Es sprach ihm jedoch eine Parteientschädigung in Höhe von 100’000 Franken zu. Dies entspricht der Summe der Genugtuungsforderung.
Der 1927 als polnischer Jude geborene Joseph Spring versuchte im November 1943 zusammen mit seinen zwei Cousins Henri und Sylver Henenberg in die Schweiz zu flüchten. Bei einem ersten Versuch wurden sie kurz nach dem Grenzübertritt bei La Cure (VD) angehalten und nach Frankreich zurückgeschickt. Nach einem zweiten fehlgeschlagenen Versuch wurden sie von den Schweizer Behörden den deutschen Grenzorganen übergeben. Via das Gefängnis in Bourg-en-Bresse und das Durchgangslager in Drancy bei Paris wurden Spring und seine Cousins im Dezember 1943 nach Auschwitz deportiert.
Dort sollen die Brüder Henenberg, 14 und 21 Jahre alt, noch am Tag ihres Einreffens getötet worden sein. Spring überlebte Auschwitz und andere Lager und emigrierte nach dem Krieg nach Australien. Heute lebt er in Melbourne.
Das Verfahren galt als Pilotprozess für ähnliche Ansprüche anderer ehemaliger jüdischer Flüchtlinge an die Schweiz.

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