
USA beharren auf Adamow-Auslieferung

"Entschieden" halten die USA an ihrem Auslieferungsersuchen für den ehemaligen russischen Atomminister Jewgenji Adamow fest.
Der seit vier Monaten in der Schweiz Inhaftierte möchte jedoch lieber in seine Heimat ausgeliefert werden.
Im Fall des in der Schweiz inhaftierten russischen Ex-Atomministers Jewgeni Adamow liegt der Ball wieder beim Bundesamt für Justiz (BJ): Die USA halten an ihrem Auslieferungsgesuch an die Schweiz «entschieden» fest, wie BJ-Sprecher Folco Gall am Freitag erklärte.
Adamow hatte vor wenigen Tagen seiner vereinfachten Auslieferung an Russland zugestimmt. Doch die Überstellung an die russische Justiz kann vorerst nicht erfolgen, weil die USA ihr eigenes Auslieferungsgesuch nicht zurückziehen. Adamow bleibt damit in Schweizer Auslieferungshaft, wie Galli sagte.
Entscheid anfechtbar
Das Bundesamt für Justiz wird laut Galli nun prüfen, ob die Voraussetzung für eine Auslieferung Adamows an die USA gegeben sind. Treffe dies zu, habe das BJ weiter zu entscheiden, welchem Staat – Russland oder die USA – der Vorrang zukomme.
Der Entscheid des Bundesamtes für Justiz ist an keine Frist gebunden. Er kann anschliessend von Adamow vor dem Bundesgericht angefochten werden. Dann würden die Richter in Lausanne als letzte Instanz über den Streit befinden.
Im Mai in Bern verhaftet
Adamow war von 1998 bis 2001 russischer Atomminister. Am 2. Mai dieses Jahres wurde er in Bern auf amerikanisches Ersuchen hin verhaftet. Am 7. Juni erliess das BJ gestützt auf ein russisches Ersuchen einen zweiten Haftbefehl.
Die USA werfen dem Ex-Minister Betrug, Hehlerei, Geldwäscherei und Steuerbetrug vor. Er soll über 9 Mio. Dollar Regierungsgelder veruntreut haben, die für die russische Atom-Sicherheit vorgesehen waren.
Russland führt gegen Adamow ein Verfahren wegen Betrugsdelikten, die er während seiner Amtszeit begangen haben soll. Auch hier geht es um die Aneignung von Geldern, die für die nukleare Sicherheit bestimmt waren.
Erfolgloser Einsatz aller juristischen Mittel
Adamow hat seit seiner Verhaftung mit allen juristischen Mitteln erfolglos versucht, eine Freilassung zu erwirken. Einen Monat nach der Verhaftung hatte das Bundesstrafgericht in Bellinzona zwar entschieden, Adamow sei sofort aus der Haft zu entlassen. Das Gericht befand, die Verhaftung habe den Grundsatz des freien Geleits verletzt.
Das Bundesgericht in Lausanne korrigierte diesen Entscheid jedoch Mitte Juli wieder. Am vergangenen 10. August wies das Bundesstrafgericht auch die übrigen Argumente Adamows ab, die nach dessen Dafürhalten gegen eine Inhaftierung sprechen.
Das Bundesstrafgericht erkannte im Auslieferungsbegehren der USA keinen politischen Hintergrund und lehnte auch die Beschwerde Adamows gegen den russischen Auslieferungsbefehl ab.
swissinfo und Agenturen
Jewgenji Adamow war von 1998 bis 2001 russischer Atomminister.
Am 2. Mai wurde er in Bern auf Ersuchen der USA verhaftet, die wie Russland auch seine Auslieferung fordern.
Die USA und Russland beschuldigen ihn der Veruntreuung von 9 Mio. Dollar aus Geldern, die Washington zur Stärkung der russischen Atom-Sicherheit zur Verfügung gestellt hatte.
Adamow wehrt sich nicht mehr gegen das Auslieferungs-Ersuchen aus Russland.

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