
Adamow zur Auslieferung nach Moskau bereit

Der seit vier Monaten in der Schweiz in Auslieferungshaft sitzende ehemalige russische Atomminister ist zu einer Auslieferung an Russland bereit.
Jewgenij Adamow erklärte sich auch einverstanden damit, dass Russland ihn für die ihm in den USA vorgeworfenen Straftaten belangt. Der Ball liegt nun bei den USA.
Gestützt auf die Erklärung von Adamow vom vergangenen Donnerstag hat das Bundesamt für Justiz (BJ) gleichentags die vereinfachte Auslieferung an Russland bewilligt, wie BJ-Sprecher Folco Galli am Montag sagte. Adamow bleibt aber vorerst in Auslieferungshaft.
Inzwischen seien die US-Behörden angefragt worden, ob sie bereit seien, ihr Auslieferungsersuchen zurückzuziehen und an Russland ein Strafübernahmeersuchen zu übermitteln. Eine Antwort stand zunächst noch aus.
Fall für die Schweiz noch nicht gelöst
Falls die USA ihr Auslieferungsbegehren zurückziehen sollten, könnte Adamow an Russland übergeben werden. Falls sie daran festhalten, wird das Auslieferungsverfahren fortgesetzt. Das BJ hat in diesem Fall zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung erfüllt sind und welchem Staat Priorität einzuräumen ist.
Adamow war am vergangenen 2. Mai auf Ersuchen der USA in Bern verhaftet worden. Er hatte sich für eine Einvernahme als Auskunftsperson in einem Geldwäscherei-Strafverfahren gegen seine Tochter in der Schweiz aufgehalten.
Inzwischen hat auch Russland um seine Auslieferung ersucht. Die US-Justiz wirft dem ehemaligen Atomminister vor, mindestens neun Millionen Dollar, die für die Erhöhung der nuklearen Sicherheit in Russland bestimmt waren, in die eigene Tasche abgezweigt zu haben.
Alle Rechtsmittel für Freilassung ausgeschöpft
Adamow hat seit seiner Verhaftung mit allen juristischen Mitteln erfolglos versucht, eine Freilassung zu erwirken. Einen Monat nach der Verhaftung entschied zwar das Bundesstrafgericht in Bellinzona, Adamow sei sofort aus der Haft zu entlassen. Das Gericht befand, die Verhaftung habe den
Grundsatz des freien Geleits verletzt.
Das Bundesgericht in Lausanne korrigierte diesen Entscheid jedoch Mitte Juli wieder. Am vergangenen 10. August wies das Bundesstrafgericht auch die übrigen Argumente Adamows ab, die nach dessen Dafürhalten gegen eine Inhaftierung sprechen.
Das Bundesstrafgericht erkannte im Auslieferungsbegehren der USA keinen politischen Hintergrund und lehnte auch die Beschwerde Adamows gegen den russischen Auslieferungsbefehl ab.
swissinfo und Agenturen
Der ehemalige russische Atomminister Jewgenij Adamow wurde am 2. Mai in Bern auf Verlangen der USA verhaftet.
Die Vereinigten Staaten beschuldigen ihn, 9 Mio. Dollar unterschlagen zu haben. Das Geld war von der internationalen Gemeinschaft zur Erhöhung der sowjetischen Atom-Sicherheit vorgesehen gewesen.
Auch Russland wirft Adamow Betrug vor und verlangt seinerseits seine Auslieferung.

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