
Weko ermittelt gegen Freiburger Elekrizitätswerke
Die Wettbewerbskommission (Weko) ermittelt gegen die Freiburgischen Elektrizitätswerke (FEW). Diese weigern sich, Strom der Watt-Gruppe über ihr Netz zu leiten, bevor die Strommarktöffnung in Kraft ist.
Die Elektrizitätswerke leiten über ihr Netz keinen Strom der Watt Suisse AG zu zwei Produktionsstätten der Migros. Das Verfahren der Weko soll nun klären, ob die FEW damit ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen. Im Kanton Freiburg verfügen die FEW über ein faktisches Monopol.
Die Watt Suisse AG und der Migros-Genossenschaftsbund hatten in ihrer Klage vom 14. Februar beanstandet, dass die FEW ab dem 1. Januar 2000 keinen Strom der Watt zu den Migros-Betrieben Estavayer Lait SA in Estavayer-le-Lac FR und Micarna SA in Courtepin FR leiten wollten.
Vorabklärung hat Verdacht bestätigt
Aufgrund der Anzeigen eröffnete die Weko im März eine Vorabklärung. Diese bestätigte den Verdacht, wonach die FEW gegen das Kartellgesetz verstossen könnten. Wie die Weko mitteilte, handelt ein Unternehmen rechtswidrig, wenn es sich ohne gültige Rechtfertigungsgründe weigert, gegen Entgelt den Zugang zu für den Wettbewerb notwendigen Einrichtungen zu gewähren.
Die Weigerung der FEW verhindert laut Weko möglicherweise jeden Wettbewerb um die Versorgung der Stromkonsumenten.
Weko kann FEW zwingen
Weko-Sprecher Patrik Ducrey sagte, die Wettbewerbshüter könnten die FEW mittels einer Verfügung zum Durchleiten des Stroms verpflichten. Ein solcher Entscheid hätte allenfalls eine gewisse präjudizierende Wirkung. Die Ermittlungen beträfen aber lediglich einen Einzelfall.
Ducrey verwies im weiteren auf das liberalisierte Elektrizitätsmarktgesetz, das derzeit beim Parlament liegt. In diesem sei die Durchleitungspflicht verankert. Ein Entscheid der Weko hätte also nur bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes Gültigkeit.
Ducrey schloss nicht aus, dass eine Verfügung der Weko auch vor Bundesgericht weitergezogen werden könnte. In diesem Fall könnte sie vielleicht bis zum Inkrafttreten des revidierten Strommarktgesetzes gar keine Gültigkeit erlangen.
Kein Zugang bis zur Marktöffnung
Die angeschuldigten FEW nahmen «mit Erstaunen» Kenntnis von der Untersuchung, wie sie in einem Communiqué mitteilten. Sie seien durchaus für eine Öffnung des Strommarktes und erwarteten in Bälde das entsprechende Gesetz. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg werde bald die Umwandlung der FEW in eine AG beraten.
Die Öffnung des Marktes sei indessen noch nicht verwirklicht, schreibt das Unternehmen. Der Ständerat habe das Strommarktgesetz verschoben. Eine Marktöffnung ohne Gesetz sei aber für die Wirtschaft genauso schädlich, wie keine Öffnung.
«Zur Vermeidung von Störfällen in der Stromverteilung», könnten die FEW deshalb Dritten bis zum Inkrafttreten des Gesetzes keinen Zugang zu ihrem Netz gewähren, teilte das Unternehmen mit.
swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch